Einer der größten Sanierungsfälle Deutschlands hätte um ein Haar einen ganzen Stadtteil in den Ruin getrieben. Denn nach dem neuen Bundesbodenschutzgesetz müssen auch Käufer, die ein mit Schadstoffen belastetes Grundstück erwerben, für die Sanierung aufkommen. Erst ein individueller Vertrag mit den Betroffenen Bewohnern in Lampertheim- Neuschloß vermied die Katastrophe und ebnete den Weg für die notwendige Totalsanierung.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | Januar/Februar 2003 (Januar 2003) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Martin Boeckh Julia Rohlfs | |
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Klassische Sanierungstechnologie unter erschwerten Bedingungen - Fallbeispiel aus dem Sanierungsalltag
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Das Sanierungsprojekt an der Altlast ST22, Ventrex in Graz stellte ein Projekt der Superlative dar. Dies war weniger der inhaltlichen Lösung (kalte Bodenluftabsaugung und Pump&Treat-Anlage) geschuldet, sondern den herausfordernden Rahmenbedingungen bezüglich Finanzierung, technisch möglicher und dem Sanierungsziel folgender Bauumsetzung, Zeitrahmen und Akzeptanz der Maßnahmen durch den Rechtsnachfolger des Verursachers.
Die TRGS 517
© Rhombos Verlag (9/2008)
Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008
LAWA, LABO, LAGA….TASI - Illegale Mülldeponien zwischen TASi und Bergrecht
© Deutscher Fachverlag (DFV) (6/2008)
Was sich wie der neue Sommerhit von Dieter Bohlen anhört, ist leider nur ein Teil der Zuständigkeiten und Regelungen, die im aktuellen Müllskandal in Sachsen-Anhalt von Bedeutung sind. Das ENTSORGA-Magazin berichtete bereits in seiner letzten Ausgabe darüber. Seit Mitte 2005 herrscht eine massive Rechtsunsicherheit bei der Ablagerung mineralischer Abfälle. Eine bundeseinheitliche Regelung lässt weiter auf sich warten.
Anreicherung von Plastikpartikeln in Auenböden
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2021)
Rückstände von Plastik, welches heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist, gelangen nicht nur in die Weltmeere, sondern auch in die Böden. Der „neue“ Schadstoff Mikroplastik ist dabei auch in Auenböden weit verbreitet und gefährdet zusätzlich die bedeutenden Funktionen von Auen und
ihren Böden.
Die Sicherheitsleistung für Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung nach § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
Die Behörde kann im Fall der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG Sicherheitsleistung verlangen. Voraussetzungen, die Art der Bestellung und vor allem die Höhe der Sicherheitsleistungen sind im Bodenschutzrecht weiter nicht geregelt.
Ziel des Beitrages ist es, den Regelungshintergrund näher zu untersuchen und Anwendungsvoraussetzungen, Festsetzungsmöglichkeiten sowie Restriktionen des Instruments der Sicherheitsleistung zu beschreiben. Neben den spezifischen Problemlagen bei Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung werden hierzu Anleihen aus anderen Sicherheitsleistungen des Umweltrechts verwendet, um Lösungen zu entwickeln. Diese sind im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherungsinteressen einerseits und der Gefahr der Übersicherung andererseits zu finden.