Am 1. März 2003 tritt die Verordnung über die Entsorgung von Altholz in Kraft.
Nach der Verabschiedung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG)2 und dem Erlass der Biomasseverordnung (BiomasseV)3 ist dies der letzte und entscheidende Schritt auf dem Weg zu einer Neuordnung des Altholzrechts. Im Zentrum der Neuregelungen steht die Altholzverordnung (AltholzV), die als Art. 1 der Artikelverordnung über die Entsorgung von Altholz bekannt gemacht wurde. Ihr Ziel sind die stoffstromspezifische Konkretisierung der Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz sowie die Vereinheitlichung der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland, die angesichts zunehmender Divergenz und Dichte landesrechtlicher Verwaltungsvorschriften zum Altholzrecht als notwendig empfunden wurde. Nicht motiviert war der Erlass der Altholzverordnung hingegen durch EG-rechtliche Vorgaben, die in diesem Bereich bislang nicht existieren.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 03/2003 (Juni 2003) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | RA Dr. Anno Oexle | |
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Entsorgung nicht verwertbarer Outputströme der MBA in die MVA
© IWARU, FH Münster (5/2005)
In wenigen Monaten beginnt ein neues Zeitalter in der Abfallwirtschaft. Die Diskussion wird beherrscht durch die Frage - reichen die Entsorgungskapazitäten? Aber auch andere Aspekte werden an Bedeutung gewinnen. Die LAGA [1] hat ermittelt, dass in 2005 eine gesicherte Behandlungskapazität bei MVA´n und MBA´n i.H.v. 22,6 Mio. t zur Verfügung stehen. Dies würde ausreichen, um Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zur Beseitigung i.H.v. 20,4 Mio. t zumindest rein rechnerisch aufzunehmen. Berücksichtigt man hingegen auch die Abfälle aus anderen Abfallbehandlungsanlagen (Sortier- und Aufbereitungsanlagen, Kompostwerke), nicht mehr ablagerungsfähige produktionsspezifische Abfälle und das weite Feld der Ersatzbrennstoffe, können an der Entsorgungssicherheit Zweifel aufkommen.
Energetische Biomassenutzung –Einsatzmengen, Technologie und Kosten – am Beispiel Biomassekraftwerk Lünen
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Das Biomassekraftwerk Lünen wird zur Zeit als Gemeinschaftsprojekt von STEAG und REMONDIS errichtet. Die Gesellschaftsanteile sind mehrheitlich bei SEC d.i. STEAG Energie Contracting GmbH, zu 100 % zum STEAG-Konzern gehörend, und bei der REMONDIS GmbH & Co, Region West, zu 100 % ein Unternehmen der REMONDIS AG & Co KG. Das Biomassekraftwerk wird im östlichen Teil des Lippewerkes in unmittelbarer Nachbarschaft zum STEAG Kraftwerk Lünen gebaut.
Verbrennung von Altholz, Altmöbeln und Sperrmüll – kombiniert mit stofflicher Nutzung –
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (4/2004)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit seiner Vergütung für Strom aus Biomasse und die Altholzverordnung werden die energetische Nutzung von Holz, speziell von Altholz, stark beeinflussen.
Rahmenbedingungen und Konzepte für die energetische Verwertung von Grünabfallfraktionen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2004)
Rechtskonforme Möglichkeiten nach TA-Luft, EEG, Biomasse VO, etc. und technische Aspekte der Nutzung von Grünabfällen in Deutschland
Technik und Wirtschaftlichkeit der Monoverbrennung von Biomasse und Sekundärbrennstoffen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2003)
Dimensionierung sowie Verfahrenstechnik von Monoverbrennungsanlagen