Die Deponie Münchingen des Landkreises Waldshut liegt in einer stillgelegten Kiesgrube auf der Gemarkung Münchingen inmitten von land- und forstwirtschaftlich genutztem Gebiet am Rande des Landschafts- und Naturschutzgebietes „Wutachschlucht“. Entsprechend der sich im zeitlichen Verlauf veränderten gesetzlichen Anforderungen an Deponiebaukörper wurde die Deponie Münchingen in 3 Abschnitten, mit unterschiedlichen Standards verfüllt.
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH | |
Quelle: | Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2009 (Juli 2009) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Hansjörg Rotzinger Wolfgang Burger | |
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bifa-Text Nr. 57: Die Abfallwirtschaft im Jahr 2030 - Eine Szenarioanalyse nicht nur für Bayern
© bifa Umweltinstitut GmbH (5/2012)
In einer neuen Studie des bifa Umweltinstituts werden mögliche Entwicklungen der regionalen, nationalen und internationalen Rahmenbedingungen für die bayerische Abfallwirtschaft im Jahr 2030 dargestellt sowie deren Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftsstrukturen und auf die Ökoeffizienz. Das Projekt wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Die Ergebnisse bieten auch anderen Behörden, Unternehmen und Verbänden in Deutschland eine Basis für die eigene Positionierung und Strategieentwicklung.
Setzungsüberwachung von Deponien im Licht der neuen DepV
© Wasteconsult International (12/2010)
In der Neufassung der Deponieverordnung wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, den Umfang von Mess- und Kontrollmaßnahmen abweichend von den Regelanforderungen standortspezifisch festzulegen. Hinsichtlich der Durchführung der Setzungsüberwachung der Deponiebasis sollte die Häufigkeit und Qualität der Messungen in einem „maßgeschneiderten“ Monitoringkonzept. mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden.
Die neue Deponieverordnung aus der Sicht einer Genehmigungs- und Überwachungsbehörde
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die auf 7 Rechtsnormen verteilten rechtlichen Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Abfalldeponien in einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Die neue Deponieverordnung trat unter dem alten Titel „Verordnung über Deponien und Langzeitlager – Deponieverordnung (DepV)“ als Artikel 1 der „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ am 16. Juli 2009 in Kraft.
Bestandsschutz für Altdeponien nach Inkrafttreten der neuen DepV
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Am 16.07.2009 ist die „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ in Kraft getreten. Sie führt das bisher zersplitterte Deponierecht (DepV, AbfAblV, DepVerwV, TASi, TA Abfall) zusammen und entwickelt es entsprechend dem Stand der Technik weiter. Alle vorgenannten Regelungen wurden aufgehoben und gehen in einer neuen Deponieverordnung (DepV-neu) auf. Außerdem wird die EG-Bergbauabfallrichtlinie im Bereich der nicht dem Bergrecht unterliegenden Abfälle umgesetzt.
Rechtliche und technische Voraussetzungen für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge sind zwar im Deponierecht geregelt, gleichwohl verlangt die Erörterung der damit verbundenen Rechtsfragen auch den Blick auf die übrigen Phasen in der Entwicklung einer Deponie. Dies gilt insbesondere auch für den Umgang mit Deponien, bei denen der Abschluss der Nachsorge bereits festgestellt worden ist.