Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

Angesichts der nur beschränkten Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe und der Notwendigkeit eines nachhaltigen Klimaschutzes hat die Energieversorgung durch erneuerbare Energien in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, so auch die Nutzung der Windenergie. Gute Förderbedingungen und die durch das schwere Erdbeben in Japan am 11.3.2011 ausgelösten Nuklearunfälle in japanischen Atomkraftwerken lassen erwarten, dass sich die Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien noch weiter verstärken werden, was aber ebenfalls Probleme mit sich bringt. So sind Windkraftanlagen u. a. wegen der von ihnen ausgehenden Emissionen (vor allem Lärm) nicht unumstritten.

Durch Schaffung eines bauplanungsrechtlichen Privilegierungstatbestands für Windkraftanlagen bereits im Jahr 1996 und den sukzessiven Ausbau der Förderbedingungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung im Laufe der vergangenen Jahre mehrere Schritte unternommen, um ihr Ziel zu erreichen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung im Interesse des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Sicherung endlicher Ressourcen deutlich zu steigern. Zwischenzeitlich stehen in Deutschland (Stand: 31.12.2010) 21.607 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 27.214 Megawatt. Es steht zu erwarten, dass die Zahl weiter steigen wird. So positiv diese Entwicklung aus Sicht der Energie- und Klimaschutzpolitik zu bewerten ist, bringt sie doch auch Probleme mit sich. Windenergieanlagen sind im Laufe der Jahre immer leistungsstärker und damit auch größer geworden. Da moderne Windräder Gesamthöhen von über 170 m erreichen und somit weithin sichtbar sind, beeinflussen sie das Landschaftsbild in unübersehbarer Weise. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind die von Windkraftanlagen hervorgerufenen Lichteffekte (Schattenwurf, Diskoeffekt und Nachtbefeuerung) von Bedeutung, viel mehr aber noch die vor allem durch die Drehbewegung des Rotors im Wind hervorgerufenen Lärmemissionen, mit denen die Wohnqualität beeinträchtigt werden kann. Zur Lösung bzw. Vermeidung derartiger Konflikte gibt das Immissionsschutzrecht Anforderungen vor, die bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen zu beachten sind.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2011 (April 2011)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Alfred Scheidler

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