Mit Inkrafttreten der REACH-VO (Verordnung) im Jahr 2007, der Pflanzenschutzmittel-VO im Jahr 2011 und dem geplanten Inkrafttreten der neuen Biozid-VO im Jahr 2013 findet derzeit im europäischen Chemikalienrecht eine umfassende Neuregulierung statt. Diese Revision des europäischen Stoffrechts hat zum Ziel, das Schutzniveau für Menschen, Tiere und Umwelt zu verbessern.
Regeln für ein „Phasing Out“, also eine schrittweise Substitution der gefährlichsten Stoffe, bzw. für einen direkten Ausschluss der Stoffe von der Genehmigung sind dabei grundlegender Bestandteil der Regelwerke. Komplementiert werden die genannten Rechtstexte durch die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, kurz CLP-VO), welche eine einheitliche Einstufung von Stoffen in der EU entsprechend dem global harmonisierten GHS-System vorschreibt. Seit dem 1. Dezember 2010 muss die Stoffeinstufung nach den neuen Regeln erfolgen. Die CLP-VO schreibt vor, dass alle krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (CMR-Stoffe) sowie atemwegssensibilisierenden Stoffe europaweit harmonisiert eingestuft werden, also eine Legaleinstufung im Gegensatz zu einer Selbsteinstufung durch die Unternehmen vorzunehmen ist. Wie bisher erfolgt die harmonisierte Einstufung eigenschafts- und nicht risikobezogen und wird von wissenschaftlichen Expertengremien vorbereitet. Das Verfahren wurde jedoch durch die neue Verordnung weiter institutionalisiert, indem formale Konsultationsprozesse und neue Zuständigkeiten eingeführt wurden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 04/2011 (August 2011) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Philipp Hennig Kathrin Thiemann | |
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Pflanzenschutzrecht: Wozu dient ein vorläufiges deutsches Durchführungsgesetz?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden veröffentlicht worden.
Die neue Parallelimport-Regelung in Art. 52 VO 1107/2009 – Gewährleistung eines freien und sicheren Handels von Pflanzenschutzmitteln
in Europa?
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Im Rahmen der Reform des europäischen Pflanzenschutzrechts hat der Gesetzgeber der Europäischen Union den Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln durch Art. 52 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erstmals rechtlich kodifiziert.
Das neue europäische Pflanzenschutzrecht – der Anfang vom Ende?
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Die Kommission der europäischen Gemeinschaften hat am 12.07.2006 gleich zwei neue Gesetzeswerke für den Bereich der Pflanzenschutzmittel auf den Weg gebracht.
Ausgewählte Rechtsfragen des Parallelhandels mit Pflanzenschutzmitteln
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2011)
Seit dem 14.6.2011 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 21.10.2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/ EWG und 91/414/EWG des Rats („VO Nr. 1107/2009“).1 Sie löst die Richtlinie 91/414/EWG des Rats vom 15.7.1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln2 („Richtlinie 91/414/EWG“) ab. Enthielt die Richtlinie 91/414/EWG noch keine Regelungen speziell für den Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln („PSM“), so ist dieser Zustand seit dem 14.6.2011 durch Art. 52 VO Nr. 1107/2009 geändert.
Das europäische Werbeverbot für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel nach Art. 66 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009 – Dogmatik, Reichweite, Grenzen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
Die erfolgreiche Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln beginnt nicht erst mit ihrer Zulassung – sie beginnt davor. Interessierte Marktteilnehmer werden vielfach bereits vor Erteilung der Zulassung über zukünftige Präparate informiert. Derartige Informationen können sehr verschiedene Ziele verfolgen, je nachdem, in welchem Entwicklungsstadium sich das Pflanzenschutzmittel befindet und an wen die jeweiligen Informationen adressiert sind.