Phase-Out- und Cut-Off-Kriterien in den Zulassungsverfahren der REACH-, Biozid- und Pflanzenschutzmittel-Verordnungen

Mit Inkrafttreten der REACH-VO (Verordnung) im Jahr 2007, der Pflanzenschutzmittel-VO im Jahr 2011 und dem geplanten Inkrafttreten der neuen Biozid-VO im Jahr 2013 findet derzeit im europäischen Chemikalienrecht eine umfassende Neuregulierung statt. Diese Revision des europäischen Stoffrechts hat zum Ziel, das Schutzniveau für Menschen, Tiere und Umwelt zu verbessern.

Regeln für ein „Phasing Out“, also eine schrittweise Substitution der gefährlichsten Stoffe, bzw. für einen direkten Ausschluss der Stoffe von der Genehmigung sind dabei grundlegender Bestandteil der Regelwerke. Komplementiert werden die genannten Rechtstexte durch die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, kurz CLP-VO), welche eine einheitliche Einstufung von Stoffen in der EU entsprechend dem global harmonisierten GHS-System vorschreibt. Seit dem 1. Dezember 2010 muss die Stoffeinstufung nach den neuen Regeln erfolgen. Die CLP-VO schreibt vor, dass alle krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (CMR-Stoffe) sowie atemwegssensibilisierenden Stoffe europaweit harmonisiert eingestuft werden, also eine Legaleinstufung im Gegensatz zu einer Selbsteinstufung durch die Unternehmen vorzunehmen ist. Wie bisher erfolgt die harmonisierte Einstufung eigenschafts- und nicht risikobezogen und wird von wissenschaftlichen Expertengremien vorbereitet. Das Verfahren wurde jedoch durch die neue Verordnung weiter institutionalisiert, indem formale Konsultationsprozesse und neue Zuständigkeiten eingeführt wurden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2011 (August 2011)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Philipp Hennig
Kathrin Thiemann

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