Internationale Abstimmung beim Hochwasserrisikomanagement am Beispiel der IKSR und der IKSMS

Der Beitrag beschreibt die koordinierte Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie auf der Ebene A der Internationalen Flussgebietseinheit Rhein (EZG > 2 500 km2) und auf der Ebene B im Mosel-Saargebiet – analog zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – in den Internationalen Kommissionen zum Schutz des Rheins (IKSR) und der Mosel und Saar (IKSMS). Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden auf den Ergebnissen und Maßnahmen der laufenden Aktionspläne Hochwasser aufbauen.

Die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) setzt für die EU-Mitgliedstaaten in der Hochwasserpolitik neue Maßstäbe. Ziel der Richtlinie ist gemäß Art. 1 einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.
Die politische Richtung der Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet des Rheins wird seit 1973 in Rhein-Ministerkonferenzen festgelegt. So hat die 13. Rhein-Ministerkonferenz 2001 in Straßburg den Grundstein für die koordinierte Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in der internationalen Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein durch die EU-Staaten und für die Zusammenarbeit mit den Nicht- EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein gelegt. Analog dazu hat die 14. Rhein- Ministerkonferenz in Bonn 2007 die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) beauftragt, die bei der Umsetzung der HWRM-RL erforderliche Koordinierung und Abstimmung in dieser Flussgebietseinheit zu unterstützen und die bereits mit dem Aktionsplan Hochwasser erzielten Erfolge mit der Umsetzung der HWRM-RL fortzuschreiben.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 11 / 2011 (November 2011)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dr. André Weidenhaupt
Dr. Anne Schulte-Wülwer-Leidig
Daniel Assfeld

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