Anwendungshilfen zur Deponieverordnung

Mit der Deponieverordnung (DepV) vom 27.04.2009 wurde das bis dato geltende Deponierecht, geregelt in TASi, DepV, DepVerwertungsV usw., grundlegend zusammengefasst und in einem einheitlichen Regelwerk, der DepV, reglementiert.
Zahlreiche Bundesländer haben behördeninterne Hinweise oder Regelwerke zu Teilaspekten der Deponieverordnung (z.B. NRW zu Oberflächenabdichtungssystemen – vergleiche Dr. Michael Tiedt LANUV NW) veröffentlicht.

Dass gleich 3 Bundesländer eigene AH zur DepV veröffentlicht haben, könnte zunächst zu der Vermutung Anlass geben, dass die Regelungen der DepV nicht ausreichend bzw. nicht ausreichend konkret seien. Bei näherer Betrachtung der AH wird aber deutlich, dass sie offenbar aus jeweils unterschiedlichen Motivationen geschaffen wurden.
Während die AH SA sich darauf konzentriert, möglichst dezidierte Regelungen zu schaffen, um unzulässige Ablagerungen zu verhindern, gibt die AH BW eher ein Prüfraster im Annahmeverfahren vor und die AH H hat eher den Charakter eines „Nachschlagewerks zur DepV“ für vermeintlich offene Fragen.
In quasi allen Inhaltsbereichen, in denen die AH eigenständige, über die DepV hinausgehende Regelungen schaffen, bieten sie jedoch Anlass zur Kritik, die z.T. aber – wie das Beispiel Hessen zeigt – glücklicherweise auch konstruktiv aufgegriffen wird und zur Änderung der AH führt.
Bei summarischer Betrachtung erschließt sich aus Betreibersicht von derartigen AH nicht, weil die DepV bereits selbst ausreichende und umfassende Regelungen trifft. Für durchaus auch positive Einzelregelungen, wie z.B. der Regelung zur temporären Oberflächenabdeckung in Hessen, reichen Einzelregelungen oder gar Einzelfallregelungen aus. Der Schaffung eines bzw. mehrerer separater Regelwerke bedarf es dafür nicht.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Zeitgemäße Deponietechnik 2013 (März 2013)
Seiten: 12
Preis inkl. MwSt.: € 6,00
Autor: Hartmut Haeming

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