Aktuelle Entwicklungen im deutschen Deponierecht

Das deutsche Deponierecht erfährt immer wieder Veränderungen, häufig durch europäische Vorgaben ausgelöst. 2009 wurden sechs deutsche Vorschriften zur Vereinfachung des Deponierechts zur neuen Deponieverordnung (DepV 2009) zusammengefasst. Mit der Ersten Änderungsverordnung (DepV 2011) musste eine von der Europäischen Kommission angemahnte Gleichwertigkeitsregelung für ausländische Produkte für Deponieabdichtungen aufgenommen werden. Die Umsetzung der Richtlinie über industrielle Emissionen führt unter anderem zu umfangreichen zusätzlichen Überwachungs- und Meldepflichten in der DepV. Mit der Zweiten Änderungsverordnung (DepV 2013) wird die Möglichkeit der Lagerung metallischer (flüssiger) Quecksilberabfälle in Deponien und Langzeitlagern nach europäischen Vorgaben geregelt. Bei all diesen Gelegenheiten wurden von der Bundesregierung und den beteiligten Kreisen regelmäßig viele weitere Änderungen in die DepV eingebracht.

Wer die Entwicklung des deutschen Deponierechts der letzten Jahre verfolgt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die häufigen Änderungen kaum Zeit zum Verstehen der jeweils geltenden Regelungen lassen, – bevor sie wieder geändert werden. Dieser Eindruck trügt nur insofern, als es bei den Regeländerungen überwiegend nicht um ein „Hin und Her“, sondern vielmehr um Ergänzungen, Konkretisierungen und Aktualisierungen des Bestehenden geht.
Erst im Jahr 2009 wurden die damals parallel geltenden sechs Deponieregelungen (drei Verordnungen und drei Verwaltungsvorschriften) zur Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepV 2009) zusammengefasst, um die Regelungen bei dieser Gelegenheit zu vereinfachen und zu aktualisieren und deren Anwendung zu erleichtern.
Doch schon zweieinhalb Jahre später trat am 01.12.2011 die „Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung“ in Kraft. Anlass für diese Änderungsverordnung war das von der europäischen Kommission angemahnte Fehlen einer Gleichwertigkeitsklausel für Erzeugnisse aus anderen Staaten. Hierbei ging es um Erzeugnisse für Deponieabdichtungssysteme, für deren Eignungsfeststellung die DepV nun angepasste Anforderungen im Anhang 1 enthält.
Die Gelegenheit dieser einen erforderlichen Änderung wurde von verschiedenen Seiten genutzt, um über 100 weitere Änderungen in die DepV einzubringen. Teils handelte es sich um erforderliche Aktualisierungen, teils um Klarheit schaffende Regelungen und teils um mehrheitlich gewünschte neue Anforderungen, wie z. B. bei der Stabilisierung gefährlicher Abfälle im Rahmen der Verwertung als Deponieersatzbaustoffe.
Am 1. Juni 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), mit dem die europäische Abfallrahmenrichtlinie in das nationale Recht umgesetzt wurde, in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund, dass die „Beseitigung“ von Abfällen das letzte und anscheinend „unerwünschte“ Glied in der fünfstufigen Hierarchie ist, soll in diesem Beitrag auch etwas zur Zukunft der Deponien gesagt werden.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013)
Seiten: 13
Preis inkl. MwSt.: € 6,50
Autor: Dr.-Ing. Bernd Engelmann
Dr. Karl Biedermann

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