Eine effektive Kontrolle des Handels mit Pflanzenschutzmitteln setzt auch eine Kontrolle von (vermeintlichen) Transitsendungen voraus. Insoweit sind das europäische und das deutsche Pflanzenschutzrecht jedoch sehr lückenhaft. Die Rechtsprechung des EuGH zur Kontrolle von Sendungen mit Markenfälschungen durch die Zollbehörden bietet jedoch praktikable Anhaltspunkte für eine Überprüfung verdächtiger Transitsendungen durch die Behörden.
Der grenzüberschreitende Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die europäische Polizeibehörde Europol schätzt, dass in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) rund 25% der im Umlauf befindlichen Pestizide aus dem illegalen Markt stammen, und geht davon aus, dass der illegale Handel noch zunehmen wird. Weltweit würden so mehrere Milliarden Euro umgesetzt. Attraktiv werde das rechtswidrige Geschäft durch hohe Gewinnspannen einerseits und ein geringes Aufdeckungsrisiko andererseits („exceptional ,low risk - high profit' margin“). Um den illegalen Handel effektiver zu bekämpfen, hat Europol unter anderem vorgeschlagen, die EU-weite Rechtslage zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln zu analysieren, den Handel grenzüberschreitend stärker zu kontrollieren und den vielseitigen Gefahren für Gesundheit und Umwelt etwa durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und anderer Behörden zu begegnen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 02/2014 (April 2014) | |
Seiten: | 17 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Nikolas Gregor Dr. Jörn Witt | |
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