Eichrechtliche Anforderungen an Smart-Meter-Gateways - zur Datenerfassung und Fernübertragung von Verbrauchsdaten

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) bildet über seine §§ 21 b-i den rechtlichen Rahmen für die Einführung von Smart Metering in Deutschland. Das Gesetz erhebt aus energiewirtschaftsrechtlicher Sicht formulierte technische Anforderungen an die im geschäftlichen Verkehr mit Elektrizität und Gas eingesetzten Messgeräte und Zusatzeinrichtungen. Diese Anforderungen betreffen Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität der Geräte. Sie ergänzen damit die metrologischen, vor allem auf die Richtigkeit der Messwerterhebung abstellenden Anforderungen des Eichrechts. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dem aktuellen Stand der Diskussion um diese letztgenannten metrologischen Anforderungen an die vom EnWG vorgeschriebene Messtechnik.

Das EnWG führt als zentrale Begriffe die „Messeinrichtungen“ und die „Messsysteme“ ein. Ein Messsystem im Sinne des EnWG ist eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene „Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie“, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt (EnWG § 21 d). Aber in dem Gesetz geht es nicht nur um Strom. Neue „Messeinrichtungen für Gas“ dürfen nach ihm nur verbaut werden, wenn sie sicher mit einem Messsystem im vorgenannten Sinne verbunden werden können. Sie dürfen ferner nur dann eingebaut werden, wenn sie auch die Anforderungen einhalten, die zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität an Messeinrichtungen zur Erfassung elektrischer Energie vom EnWG an Stromzähler (EnWG § 21 f) gestellt werden. Für in ein Kommunikationsnetz eingebundene Gas- und Elektrizitätszähler gelten damit faktisch gleiche kommunikationstechnische Anforderungen und unter diesen insbesondere jene, die die Anbindung an Netze für die Weitverkehrskommunikation (WAN) ausschließlich über eine spezielle Kommunikationseinheit betreffen. Diese spezielle Einheit, für die sich inzwischen die Bezeichnung „Smart-Meter- Gateway“ (SMGw) etabliert hat, ist Hauptgegenstand der nachfolgenden Betrachtungen.Die bei der Trinkwasserbereitung aus Grund- und Oberflächenwasser anfallenden Abfälle bzw. Rückstände wurden in der Vergangenheit leider systematisch auf Deponien entsorgt, obwohl es für einige Reststoffe durchaus Anwendungsmöglichkeiten gibt. Der Trinkwassersektor war sich dieser Verschwendung sehr wohl bewusst, hatte jedoch in den späten 1980er-Jahren wenig Vertrauen in die Abfallwirtschaft. Die war damals wenig transparent und kaum auf das Recycling von Rückständen aus der (Trink-)Wasseraufbereitung eingestellt, wodurch die Wasserversorger wenig Einfluss auf die Verwertung und letztliche Bestimmung dieser Rückstände hatten. Zu Beginn der 1990er-Jahre erstellte der Verband Niederländischer Wasserversorgungsunternehmen (Vewin) einen Umweltplan, der mit zur Gründung eines gemeinsamen Entsorgungsunternehmens beitrug, das mit Verwertung und Recycling beauftragt wurde: Reststoffenunie Waterleidingbedrijven B. V. (RU). In den Niederlanden gibt es derzeit zehn Wasserversorger, die alle an diesem Unternehmen beteiligt sind.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 10 - 2014 (Oktober 2014)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dr.-Ing. Martin Kahmann
Dr.-Ing. Rainer Kramer

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