Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Der ursprüngliche EU-Richtlinienvorschlag „Zero Waste-Paket“ beinhaltet mehrere unrealistische Vorgaben

Am 2. Juli 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Gesetzespaket zur Kreislaufwirtschaft. Als Teil dieses Pakets legte die Kommission den Richtlinienvorschlag COM (2014) 397 vor, der Bezug nimmt auf eine Überarbeitung der Recyclingund sonstigen Abfallziele in der EU. Der gegenständliche Legislativvorschlag entspricht den Zielen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa und den Vorgaben des 7. Umweltaktionsprogramms. Vorgeschrieben wird, dass die Abfallhierarchie in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wird. Das Abfallaufkommen soll gesenkt werden. Auch soll eine umfassende Strategie zur Bekämpfung unnötiger Lebensmittelabfälle ausgearbeitet werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass recycelte Abfälle als wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle der Union verwendet werden. Die energetische Verwertung wird auf Materialien begrenzt, die nicht recycelbar sind, und die Deponierung auf Abfälle, die nicht verwertbar sind. Am 16. Dezember 2014 hat die Europäische Kommission nach Diskussionen mit EU-Parlament und Ministerrat das Gesetzespaket zur Novelle des Europäischen Abfallrechts mit dem Hinweis auf eine unter Umständen noch „ambitioniertere“ Neuerscheinung Ende 2015 „vorläufig“ zurückgezogen. Der Autor erläutert und kommentiert einzelne der ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission. Im Mittelpunkt stehen mögliche negative Folgen für die bestehende Abfallwirtschaft und Alternativen.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: Ausgabe 01 / 2015 (März 2015)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Wojciech Rogalski

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