Der Aufbau von Rücknahmesystemen für Elektroaltgeräte im Distanzhandel muss ökologische, wirtschaftliche und verbraucherfreundliche Kriterien berücksichtigen
Elektroaltgeräte stellen ein wirtschaftsrelevantes Rohstoffpotenzial dar. Um dieses einem effizienten Recycling zuzuführen, müssen nutzerfreundliche Erfassungssysteme etabliert beziehungsweise ausgebaut werden. Vordringlichen Handlungsbedarf formulierte der Gesetzgeber hierzu vor allem auch beim Distanzhandel. Um die geforderte flächendeckende Erfassung von Elektrokleingeräten zu gewährleisten, muss sich der Distanzhandel, das heißt der Handel über eine räumliche Distanz mittels Kommunikationsmedien, verschiedenen Herausforderungen stellen. Insbesondere muss der Versand der Altgeräte von den Konsumenten und Konsumentinnen zum Distanzhändler so organisiert werden, dass abfall- und gefahrgutrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dies muss vor allem im Hinblick auf Lithiumbatterien berücksichtigt werden, die in den Geräten enthalten sein können. Zusätzlich müssen ökologische und betriebswirtschaftliche Optimierungen erfolgen.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | Ausgabe 03 / 2015 (September 2015) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,50 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Kerstin Kuchta Dipl.-Ing. Julia Hobohm Dipl. Ing. Olaf Dechow | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Hilfe für die Praxis Premium
© Rhombos Verlag (9/2008)
Mit der VDI-Richtlinie 2343 Blatt „Logistik“ lassen sich Potentiale zur Optimierung der Altgeräteentsorgung aufdecken und nutzen
Die Gestaltungsspielräume in der Praxis Premium
© Rhombos Verlag (7/2007)
Für die Umsetzung ihrer Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz besitzen die Kommunen mehrere Handlungsmöglichkeiten
Entsorgung von Elektroaltgeräten - Gelöste und ungelöste Fragen
© IWARU, FH Münster (2/2007)
Aus den komplex geregelten Übergangs- und Inkrafttretensregelungen in den §§ 24 und 25 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat sich ein Datum als der eigentliche Stichtag“ für das Wirksamwerden“ des Gesetzes im öffentlichen Bewusstsein festgesetzt: Der 24.03.2006, seit dem private Endverbraucher die Möglichkeit haben, ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte, ohne ein spezielles Entgelt zahlen zu müssen (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 3 ElektroG), an kommunalen Sammelstellen abgeben können.
Appell an Kommunen und Handel
© Rhombos Verlag (4/2006)
Umweltberater kritisieren unzulängliches System zur Entsorgung von Elektrokleingeräten
Über die Förderung der Abfallforschung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
© Wasteconsult International (6/2004)
Im zurückliegenden Jahrzehnt wurden große Fortschritte bei der Verwertung und Entsorgung von Abfällen erreicht, die auch im internationalen Maßstab aufmerksam verfolgt werden und ein erhebliches Potential für den Technologietransfer darstellen.