Alles hat seine (Leer-)Zeit: Mit der richtigen Software lassen sich Entsorgungstouren digital planen und optimieren

Die Digitalisierung bringt auch die Entsorgungsbranche voran: Während bislang viele Unternehmen Müllbehälter noch ineffizient und strikt nach Tourenplan entleeren, setzen andere Unternehmen im europäischen Ausland schon jetzt auf zukunftsfähige ‚Internet of Things‘ (IoT)-Technologien. ISB Global hat seine IoT-Lösung mithilfe der Low-Code-Plattform von OutSystems entwickelt.

Abb.: ISB Global (21.06.2018) Recycling- und Abfallentsorgungsunternehmen weltweit suchen nach Möglichkeiten, die Entsorgung möglichst effizient und umweltschonend umzusetzen. Viele Unternehmen kämpfen dabei mit den gleichen Herausforderungen: Trotz des ständig wachsenden Drucks müssen sie versuchen, rentabel zu bleiben, zu wachsen und gleichzeitig digitale Lösungen einzusetzen, um ihre Pläne umzusetzen. Allerdings nutzen viele Entsorgungsunternehmen noch manuelle Tabellenkalkulationen und papierbasierte Lösungen – was zu entsprechend ineffizienten Prozessen führt.
Eine Herausforderung, mit der viele Unternehmen zu kämpfen haben, ist die Leerung von kleinen Abfalleimern am Straßenrand. Den richtigen Zeitpunkt dafür abzupassen, ist schwierig. Während in manchen Gebieten kaum Müll entsorgt wird, ist in anderen Bereichen eine deutlich häufigere Leerung notwendig. Natürlich wäre ein einfacher Weg, diese Behälter zu entfernen. Doch damit entsteht nicht weniger Müll – ganz im Gegenteil. So würden viele den Müll vermutlich einfach auf der Straße entsorgen. Viele Unternehmen – auch in Deutschland – setzen für diese Art der Müllentsorgung einen festen Tourenplan ein. Meist spielt es dabei keine Rolle, wie voll die Behälter sind. Nicht selten fahren Unternehmen Abfalleimer an, die fast leer sind. Logischerweise sind wiederum andere Behälter überlaufen – was Beschwerden und damit Kosten zur Folge hat. Die Ursache: mangelnde Transparenz...

Unternehmen, Behörden + Verbände: ISB Global (7 Canute House, Durham Wharf Drive, Brentford Lock, Brentford, TW8 8HP, UK); OutSystems (Groenewoudsedijk 61, 2nd Floor, 3528 BG Utrecht, NL)
Autorenhinweis: Martin Otten, Director Sales DACH und Continental Europe bei OutSystems
Abb.: ISB Global



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Nr. 3 - Juni 2018 (Juni 2018)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Martin Otten

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

EuGH bejaht die Haftung des Quasi-Herstellers trotz Angabe des abweichenden Herstellungslandes
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Der EuGH entschiedmit Urteil vom7.7.2022 (C-264/2021, ECLI:EU:20222:536) über die produkthaftungsrechtliche Haftung des Quasi-Herstellers. Der EuGH betonte, es reiche zur Haftung als Hersteller aus, dass eine Person ihren Namen, ihr Warenzeichen (Marke) oder ein anderes Erkennungszeichen am Produkt anbringt oder das Anbringen zulässt. Es sei nicht erforderlich, dass sich diese Person auch auf andere Weise als Hersteller des Produkts ausgebe. Die Entscheidung hebt erneut hervor, dass bei der Ausgestaltung des äußeren Erscheinungsbildes von Produkten, bei denen der Hersteller im Sinne des tatsächlichen Herstellungsprozesses und der Markeninhaber/Lizenzberechtigte auseinanderfallen, besondere Vorsicht geboten ist. Ob durch die Entscheidung die bisherigen Grundsätze für die Einstufung als Quasi-Hersteller hinfällig werden, ist zumindest fraglich.

Der Fulfilment-Dienstleister im Produktsicherheitsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2022)
Mit dem neuen ProdSG 2021 fand erstmals der Fulfilment-Dienstleister Eingang ins nationale Produktsicherheitsrecht, nachdemer zuvor schon vomeuropäischen Gesetzgeber imRahmen der EU-Marktüberwachungsverordnung anerkannt worden war.Mit demvorliegenden Beitrag soll der Versuch unternommen werden, den neuenWirtschaftsakteur imProduktsicherheitsrecht vorzustellen, ihn von anderen Akteuren abzugrenzen und schließlich seine Pflichten darzustellen.

Verarbeitete tierische Proteine in der Tierernährung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
Täglich werden in Deutschland und Europa zahlreiche Tiere geschlachtet. Hierbei fallen nicht nur Edelteilstücke wie Filet, Keule etc., sondern auch eine Vielzahl an Schlachtnebenprodukten an (sog. fünftes Viertel), die jedoch nicht sämtlich für die menschliche Ernährung verwendet werden.

Kategorisierung tierischer Nebenprodukte nach dem Urteil des EuGH vom 2.9.2021 – C-836/19
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
Tierische Nebenprodukte sind gemäß Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ganze Tierkörper oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprung bzw. andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen.

Bereitstellungsbeschränkungen und -verbote durch Rechtsverordnungen – eine Analyse des neuen § 8 Abs. 2 ProdSG-E
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2021)
Nach fast zehn Jahrenwird das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) vom 8.11.20111 erstmals grundlegend reformiert. Hintergrund der Reform ist das europäische Unionsrecht im Allgemeinen und der Erlass der Verordnung (EU) 2019/1020 (sog. EU-Marktüberwachungsverordnung)2 im Besonderen.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?