Mit dem 1. Mai 2004 treten die Staaten Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern der Europäischen Union bei. Zunächst ist - ungeachtet abfallwirtschaftlicher Fragen - hervorzuheben, dass dies einen wichtigen Schritt zur Sicherung der europäischen Friedensordnung und eine bedeutende Chance für die wirtschaftliche Entwicklung Europas darstellt. Auch für den Umweltschutz wird durch die EU-Erweiterung ganz eindeutig im Ergebnis mehr erreicht, als durch mögliche abfallwirtschaftlich kritische Entwicklungen überhaupt in Frage gestellt werden kann.
Die hier zu behandelnden abfallwirtschaftlichen und abfallrechtlichen Fragen sind vor dem Hintergrund zu erörtern, dass sich auch nach dem Beitrittszeitpunkt das Wirtschafts- und das Umweltschutzniveau in den Beitrittsstaaten von dem der Bundesrepublik Deutschland bzw. der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterscheiden wird. Je nach Beitrittsstaat wird das europäische Niveau noch teilweise erheblich unterschritten werden.
Frage ist, ob daraus unerwünschte abfallwirtschaftliche Effekte entstehen. Dabei ist hinsichtlich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zu berücksichtigen, dass Abfall zumeist den Weg der günstigsten Kosten geht. Das Ziel dieses Betrages ist es insbesondere darzustellen, welche Steuerungsinstrumente das europäische Recht hierzu vorsieht, und sie im Hinblick auf ihre abfallwirtschaftlichen Auswirkungen zu beurteilen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 03/2004 (Juni 2004) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Rechtsassessor Dipl. Pol. Andreas Versmann | |
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