Stellen wir uns vor: Durch einen Zeitsprung wären wir 15 Monate weiter und schreiben heute den 20. Juli 2005. Das magische Datum“ von vor knapp zwei Monaten, der 1. Juni 2005 war kein Endpunkt, wohl aber eine Wende in der Abfallwirtschaft. Das Ziel, eine vollständige Vorbehandlung aller Siedlungsabfälle, wurde zwar mühsam aber im Wesentlichen erfolgreich erreicht.
Die Siedlungsabfälle werden nun überall in Deutschland in modernen Anlagen der Müllverbrennung, der mechanischbiologischen Behandlung sowie durch Mitverbrennung in industriellen Feuerungsanlagen umweltverträglich entsorgt.
In den vergangenen zwei Jahren herrschte Hektik und Betriebsamkeit. Im Frühjahr des Jahres 2005 hatte die LAGA ihre 5. Fortschreibung der Bestandsaufnahme von Abfallmengen und Entsorgungskapazitäten vorgelegt. Die vor Jahresfrist noch auf über 4 Mio. t geschätzte Entsorgungslücke war demnach auf weniger als 200.000 Jahrestonnen geschrumpft. Die Ende des Jahres 2004 fällig gewesene Fortschreibung der Abfallentsorgungsplanung durch die Länder hatte deutlich gemacht, welche Gebietskörperschaften noch Engpässe oder Fehlbedarf hatten; viele von ihnen wurden, um nicht als unfähig oder untätig am Pranger stehen zu müssen, nun zum Handeln bewogen.
Entscheidungen deutscher Obergerichte sowie des Europäischen Gerichtshofes hatten zuvor die Rechtmäßigkeit und die Unausweichlichkeit der Vorgaben im deutschen Abfallrecht, insbesondere der Ablagerungs- und der Deponieverordnung bestätigt. Spätestens dann hatten auch die letzten Zauderer noch rasch Verträge zur Mitbenutzung von Entsorgungsanlagen in anderen Regionen Deutschlands abgeschlossen. Diejenigen, die zuletzt kamen, mussten allerdings dafür wegen der knapper werdenden Möglichkeiten deutlich höhere Preise akzeptieren. Die Weitergabe der dadurch unnötigerweise steigenden Müllgebühren an die Bürger wird manchem Landrat vor den nächsten Wahlen schlaflose Nächte bereiten. In einigen wenigen Fällen mussten die Aufsichtsbehörden allerdings Zwangszuweisungen in andere Anlagen vornehmen, weil die Gebietskörperschaft nicht willens oder in der Lage war, die Daseinsvorsorge für ihre Bürger ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 16. Kasseler Abfallforum-2004 (April 2004) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dr.-Ing Helmut Schnurer | |
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Den seit langem zur Behandlung von Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbe verwendeten verfahrenstechnischen Grundoperationen
• Mechanische Aufbereitung und Fraktionierung,
• Biologischer Abbau und
• Verbrennen
wird im Rahmen der gültigen Gesetzgebung zum Teil eine neue oder modifizierte Rolle zugewiesen. Eine intensivere Stoffstromteilung bewirkt eine im Vergleich zu früher stark ausgprägte Tendenz zur Kombination der Grundoperationen zu Verbundstrategien [3]. Auch eine erhebliche Verfeinerung der Anlagenkonzepte zur Stoffstromteilung und Zuordnung von Abfallfraktionen zu bestimmten Grundoperationen geht mit dieser Entwicklung einher. Dieser Weg ist seit einigen Jahren zu beobachten und pflanzt sich bei aktuellen und zukünftigen Abfallbehandlungsprojekten verstärkt fort.