Viele Deponiebetreiber mag es interessieren, welchen Beitrag deponietechnische Maßnahmen an ihren Deponien in der Stilllegungsphase zur Verminderung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase leisten. Stilllegung bedeutet an den Deponien fortgesetzte Aktivitäten bei überwiegend betrieblichem Monitoring, bei Weiterbetrieb und Anpassung der Deponie mit Oberflächenwasserableitung, Infrastruktur an der Deponie mit Straßen, Waage, Labor, Unterkünfte, Garagen und Werkstätten mit Ausstattung etc. und bei noch betriebenen Anlagen zur Deponiegas- und Sickerwasserentsorgung, Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung sowie Pflegearbeiten und Sicherung der Anlage. Nach einer Zeit kommt dann der Rückbau der Anlagen hinzu. Alle diese Aktivitäten erfordern Energie und erzeugen einen gewissen Rohstoffverbrauch und tragen daher zur CO2 -Bilanz bei.
Im Vergleich allerdings zur noch verbleibenden Deponiegasentwicklung sowie der Sickerwasserentsorgung dürfte der Beitrag zum Treibhausgaseffekt oben genannter Aktivitäten allerdings untergeordnet sein. Was vermutlich allerdings nicht zu unterschätzen ist, ist der Entzug von CO2 als Treibhausgas aus der Kohlenstoffbilanz durch die Bindung von Kohlenstoff in der Deponie. Betrachtet man eine Deponie mit 1 Mio. Mg. abgelagerten Siedlungsabfällen und unterstellt ca. 10 % Holz, das wiederum ca. 40 % organischen Kohlenstoff enthält, so dürfte in der Deponie, da Holz praktisch nicht abbaubar ist, noch ca. 40.000 Mg C sein. Dieser Kohlenstoff würde, eine Umsetzung zu CO2 unterstellt, immerhin eine zurückgehaltene Masse an CO2 von ca. 140.000 Mg ausmachen. Würde unterstellt werden, dass zumindest ein Teil zu Methan abgebaut wird, wäre es nochmals beträchtlich mehr, nämlich das ca. siebenfache. Das allerdings ist unrealistisch, da Holz praktisch nicht zu Methan abgebaut wird. Allerdings wird auch in der Nachsorgephase noch beträchtlich Deponiegas gebildet. Trotz Abdichtung kann dieses Gas den Deponiekörper verlassen. Es sollte also mit einem möglichst hohen Erfassungsgrad erfasst werden. Sollte dieser bei etwa 50 bis 60 % liegen, so ist dies schon dem Stand der Technik entsprechend. Sollte also der Erfassungsgrad noch gesteigert werden können, so würde damit eine Verminderung der Treibhausgasemissionen erzielt. Dies ließe sich quantifizieren bzw. bilanzieren. Vermutlich wird in Kürze ein „Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard Deponiegas“ publiziert werden. Dieser baut zentral auf dem Erfassungsgrad auf. Dieser wird dadurch festgestellt, dass die Gasbildung über eine Modellierung ermittelt wird. Diesem Wert wird die tatsächliche erfasste Gasmenge gegenübergestellt. Im Falle einer Unterdrückung der Gasbildung durch Aerobisierungsverfahren werden Ausnahmen aufgezeigt.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 33. Abfall- und Ressourcenforum 2022 (April 2022) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger | |
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