Auch das Sommerhochwasser 2021 hat nach den Hochwassern der vergangenen Jahre erneut gezeigt, dass einerseits die überwiegende Zahl der Talsperren in den betroffenen Gebieten in Deutschland auch bei dieser extremen Einwirkung ihre Aufgaben erfüllt und einen Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet hat. Andererseits wurde am Beispiel einer Talsperre deutlich, dass insbesondere bei Einwirkungen jenseits der Bemessungsannahmen (Rest-) Risiken existieren, die ein Absperrbauwerk an den Rand des Versagens bringen können. In diesem Fall wurde ein Staudamm
durch Überströmung auf der Luftseite massiv beschädigt.
Vor diesem Hintergrund wird in dem vorliegenden Beitrag der Frage nachgegangen, welche fachliche Unterstützung bei der Erarbeitungvon Notfallplänen gegeben werden kann und wie die rechtlichen und technischen Anforderungenzu erfüllen sind. Am Ende der Überlegungen steht neben anderen möglichen Maßnahmen die Erkenntnis, dass Gefahrenkarten für eine hypothetische Flutwellenausbreitung im Unterlauf notwendig sind, um bei extremen Gefährdungen Personen und gegebenenfalls auch Sachwerte
in Sicherheit bringen zu können.
1 Einführung
Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken- und Speicherbecken sind in der Regel sichere Anlagen. In Deutschland ist kein Versagen eines nach 1750 errichteten großen Absperrbauwerkes (nach ICOLD-Kriterium bzw. Klassifizierung nach DIN 19 700) infolge natürlicher Einwirkungen bekannt geworden. Die empirische Versagenswahrscheinlichkeit von mittleren und kleinen Absperrbauwerken liegt bei 10-4 (1/a) bzw. darunter [2]. Obwohl nach menschlichem Ermessen das Versagen eines Absperrbauwerkes statistisch also nahezu ausgeschlossen werden kann, beträgt die Versagenswahrscheinlichkeit nicht Null und eine Befassung mit Einwirkungen, die größer und intensiver sind als die Bemessungsannahmen, ist geboten, um in außergewöhnlichen Einwirkungssituationen an Hand von geeigneten Unterlagen schnell und wirksam reagieren zu können [1]. Die Bemessung und der Betrieb von Stauanlagen sind verschiedentlich von Unsicherheiten begleitet. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Naturunsicherheit (d. h. die Zufälligkeit von meteorologischen und hydrologischen Ereignissen als größte Unsicherheit [6]), die Datenunsicherheit, die Modellunsicherheit, die Parameterunsicherheit und die Betriebsunsicherheit [5]. Dass es Einwirkungen geben kann, bei denen einzelne Parameter (hier die Bemessungszuflussscheitelwerte) größer sein können als die anlagenbezogenen Bemessungsannahmen zum Ereigniszeitpunkt, haben zum Beispiel die Hochwasserereignisse 2002 in Sachsen und 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gezeigt [5], [12] (Tabellen 1 und 2).
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 09 (September 2022) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Reinhard Pohl Prof. Dr.-Ing. habil. Dirk Carstensen Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Markus Aufleger | |
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Hochwasserwarnung und -information in Thüringen
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Der Freistaat Thüringen ist im Gegensatz zu den beiden Flächenländern Rheinland-Pfalz und Sachsen nahezu ausschließlich als Hochwasserentstehungsgebiet einzuordnen. Größere Zuläufe wie Rhein oder Elbe mit Oberliegern in anderen (Bundes-) Ländern, gibt es in Thüringen nicht. Die bedeutendsten Zuflüsse von außerhalb sind die Saale sowie die Weiße Elster. Das bayerische Einzugsgebebiet der Saale besitzt eine Fläche von ca. 1 000 km². Allerdings findet sich auf dem weiteren Weg der Saale in Thüringen schon nach wenigen Kilometern Fließstrecke das Talsperrensystem der Saalekaskade, mit dem die Saaleabflüsse unterhalb sehr deutlich reguliert werden können. Die Weiße Elster besitzt ein noch etwas größeres Einzugsgebiet von ca. 1 250 km² oberhalb von Thüringen, das zum größten Teil in Sachsen liegt und noch kleinere tschechische Anteile besitzt. Durch die sächsischen Talsperren Pöhl, Pirk und Dröga kann auch der Hochwasserabfluss
der Weißen Elster deutlich beeinflusst werden.
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