Die Standortalternativenprüfung ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Deponieplanung und -zulassung. Sie steht bei Klagen von Grundstücksbetroffenen, Gemeinden und Umweltverbänden gegen Deponiezulassungen gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Dr. Peter Kersandt | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Wer ist Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen auf Deponien?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2021)
Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2021 – 8 A 11566/20.OVG
Novelle der Deponieverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2020)
Ablagerungsverbot für recycelbare und verwertbare Abfälle als marktwirtschaftliches Hindernis oder sinnvolles Lenkungsinstrument?
Modifizierte Verfahren
© Rhombos Verlag (6/2019)
Mit Hilfe der einschlägigen VDI-Richtlinie lässt sich die Emissionssituation an Deponien der Deponieklasse I besser beschreiben
Standortalternativenprüfung bei Deponievorhaben auf
eigenen Flächen - Herausforderungen zwischen steigendem Deponiebedarf und erweiterten Klagerechten der Umweltverbände
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2018)
Die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 4.7.2017 – 7 KS 7/15 über eine Umweltverbandsklage gegen ein Deponievorhaben im Norden Niedersachsens ist unter anderem deshalb von besonderem Interesse, weil sie zu den ersten gehört, die bereits nach der sog. „großen Novelle“ des UmwRG vom Sommer 2017 und der letzten Ausweitung der Rügerechte von anerkannten Umweltvereinigungen bei Klagen gegen umweltrelevante Großvorhaben ergangen ist.
Deponiekapazitäten in Deutschland
© Wasteconsult International (5/2017)
Die Deponierung wird von der Politik eher stiefmütterlich behandelt. Dennoch besteht Bedarf für die Deponierung, weil Wirtschaft und Privathaushalte mineralische bzw. inerte Abfälle produzieren, für die sich eine unkontrollierte Ausbringung verbieten.