Eine kritische Analyse und Bewertung
Die vollständige Neuordnung des Verpackungsrechts im Europäischen Binnenmarkt im Rahmen der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (kurz: EU- erpackungsverordnung oder PPWR) war eine der wichtigsten und zugleich umstrittensten Initiativen der letzten EU-Kommission imRahmen des „Green Deal“. Auch wenn die PPWR noch nicht in Kraft getreten ist, können anhand des vorläufigen Kompromisses zwischen Rat und Europäischem Parlament bereits einzelne Regelungsbereiche analysiert und bewertet werden. Nachfolgend werden die Verpackungs- und Produktverbote untersucht, auf die sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament geeinigt haben. Solche Verbote sind seit jeher von besonderer politischer und juristischer Relevanz. Außerdem haben die Verbote im Rahmen der Kompromissverhandlungen eine deutliche Ausweitung erfahren, ohne dass die Auswirkungen und Konsequenzen im Zusammenhangmit bereits bestehenden Regelungen angemessen berücksichtigt wurden. Die Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass die Verbote offensichtlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, unverhältnismäßig sind und wesentliche verfahrensrechtliche Mängel aufweisen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 05/2024 (November 2024) | |
Seiten: | 15 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
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Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
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Eine kritische Analyse und Bewertung
Die Abfallhierarchie im Verpackungsrecht
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Zur Wiederverwendung als Maßnahmenkategorie sui generis und zum verpackungsrechtlichen Gleichrangigkeitsprinzip
Änderungen in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft und aktuelle Rechtsprechung
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Am29.10.2020 ist das Artikel-Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom23.10.2020 in Kraft getreten.1 Artikel 1 des Artikelgesetzes beinhaltet die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Zugleich ist durch die Europäische Union seit dem 1.1.2021 der Export von Kunststoffabfällen erschwert worden und es ist das geänderte Batteriegesetz (BattG) in Kraft getreten. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über diese Rechtsänderungen. Zugleich wird die aktuelle Rechtsprechung einbezogen.Weiterhin wird in den Blick genommen, welche Auswirkungen sich für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ergeben können.
Packaging recycling in EU member states – requirements from the circular economy package
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
The EU has established concrete recycling targets for packaging waste for 2025 and 2030. Furthermore, the methodology for calculating the corresponding recycling rates has been amended. The new and stricter calculation methodology will potentially lead to decreases of the current rates. This will be particularly the case for plastic packaging, where denkstatt calculated a gap far above 10 % compared to smaller decreases (> 2 %) to be expected for glass or steel packaging.
Gebührenrechtliche Aspekte der Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur nach § 22 Abs. 4 VerpackG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2020)
Seit dem 1.1.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft. § 22 VerpackG regelt die Verpflichtung der sogenannten Systeme, die restentleerte Verpackungen erfassen und einer Verwertung zuführen, ihre Sammlung auf die vorhandenen Sammelstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Gebiet sie eingerichtet wird, abzustimmen.