Unterzahl festgestellt

Einer Stoffstromanalyse von ITK-Neugeräten zufolge sind sechs Sammelcontainer für die Umsetzung des ElektroG das absolute Minimum

Die Elektronikschrott-Gesetzgebung bestimmt, daß Altgeräte künftig umweltverträglich wiederverwertet und entsorgt werden sollen. Allerdings läuft eine aktuelle politische Forderung dem Ziel einer umfassenden Herstellerverantwortung für Umwelt- und Ressourcenschutz direkt entgegen. So hat der Bundesrat am 5. November 2004 beschlossen, den § 9 Abs. 4 Satz 1 des ElektroG dahingehend zu verändern, daß die komplette Bandbreite an Altgeräten bei den Sammelstellen in nur fünf Gruppen erfaßt wird. Fragen der Recyclingtechnologie und der Produktvielfalt scheinen bei diesem Beschluß keine Rolle zu spielen. Eine neue Untersuchung zu den Mengenströmen an Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (ITK) weist jedoch auf die Notwendigkeit hin, eine sechste Sammelgruppe für Bildschirmgeräte einzurichten.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 04/2004 - Computerrecycling (Dezember 2004)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Mario Tobias
Peter Cossé

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