Das neue ElektroG gibt der Demontage von Elektro(nik)altgeräten neue Impulse
Am 23. März 2005 wurde das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektround Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 17 veröffentlicht1. Mit diesem Gesetz werden die europäische Richtlinie 2002/96/ EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)2 und die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ROHS)3 vom 27. Januar 2003 in nationales Recht umgesetzt. Damit wird formal die Rechtssicherheit geschaffen, auf die die betroffenen Kreise (Hersteller, Öffentlich-Rechtliche Entsorgungsträger, Behandler und Verwerter) seit 1991 mit der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfes zu diesem Thema, gewartet haben. Mit der Verabschiedung des Gesetzes und den darin enthaltenen Vorgaben kommt eine Vielzahl von Aufgabenstellungen auf die betroffenen Kreise zu. Daher ist es unbedingt erforderlich, die Organisation und die Durchführung des Recyclings von elektr(on)ischen Altgeräten den veränderten Randbedingungen anzupassen und durch die Konzeption neuer, sowohl ökologisch als auch ökonomisch effizienter abfallwirtschaftlicher Strategien, Rechnung zu tragen.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 02/2005 - Klärschlamm (Juni 2005) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr.-Ing. Ralf Brüning Dipl.-Ing. Robert Harms | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Dokumentation
© Rhombos Verlag (10/2004)
In den EU-Mitgliedstaaten müssen zwei wichtige Richtlinien zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten durchgeführt werden
Rückbaubarkeit von Notebooks als Vorstufe eines stofflichen Recyclings
und deren Ressourcenpotenzial
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Für die Rückgewinnung versorgungskritischer Rohstoffe aus Elektronikgeräten ist es erforderlich, die Geräte auseinander zu bauen, um die Rohstoffträger (z.B. Leiterplatten, Festplatten, Akkus) einem gezielten Recycling zuzuführen. Am Beispiel von drei Note-books der Baujahre 2004, 2007 und 2010 wurde im ersten Schritt die Rückbaubarkeit geprüft.
Die Gestaltungsspielräume in der Praxis
© Rhombos Verlag (7/2007)
Für die Umsetzung ihrer Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz besitzen die Kommunen mehrere Handlungsmöglichkeiten
Umsetzungsstrategien bei Aufbereitungsbetrieben
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Bedeutung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für Aufbereitungsbetriebe Die mit Stand Dezember 2004 vorliegende Fassung des ElektroG stellt die Aufbereitungsbetriebe der Entsorgungswirtschaft vor neue Herausforderungen im Bereich der Erfassung und Aufbereitung von Elektroaltgeräten (EAG). Durch die Festlegung der Vorgaben für die Behandlung (§ 11 ElektroG) und der Verwertungs- bzw. Recyclingquoten (§ 12 ElektroG) wird eine für alle Entsorgungsbetriebe gleichermaßen verbindliche Meßlatte eingeführt.
Hoffen auf Wunder bei der Altfahrzeugentsorgung?
© Rhombos Verlag (2/2005)
Deponien als Ultima ratio der Entsorgung von Automüll aus Demontage- und Shredderanlagen haben in Deutschland ab Mitte dieses Jahres ausgedient. Schon ein Jahr später kann die Automobilindustrie dann zeigen, ob die Kreislaufwirtschaft mehr ist, als eine unverbindliche Idee in einem Gesetzestext. Dann kommt es erstmals zum Schwur im Hinblick auf die dann zu erfüllende stoffliche und energetische Verwertungsquote von Altfahrzeugen in der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie. Zusätzlich sollen noch die hohen Verwertungs- und Recyclingquoten für Elektronikschrott eingehalten werden. Bei Altfahrzeugen greift dann die Produktverantwortung der Hersteller und Importeure doppelt.