Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung stehen durch die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und die 30. BImSchV seit dem 1. März 2001 fest. Damit ist die notwendige Investitionssicherheit für den Bau der Mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) gegeben. Für welche Technik sich eine entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft oder deren Beauftragter entscheidet oder entschieden hat, ist und wird sehr stark durch die vor Ort existierenden Rahmenbedingungen geprägt.
Vergangene Ausschreibungen bzw. Vergaben zeigen, dass die MBA-Technologie - gerade in Verbindung mit TASi-konformen Deponien - gute Realisierungschancen hat. Dadurch ist ebenfalls sichergestellt, dass die durch Steuergelder oder Entsorgungsentgelte finanzierten TASi-konformen Deponien und deren Infrastruktur optimal ausgelastet werden können. Die im März 2001 dazu verabschiedeten Verordnungen gewährleisten, dass dies ohne ökologischen Nachteil geschieht.
Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
Quelle: | 9. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2005) (Mai 2005) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Thomas Grundmann | |
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10 Jahre EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen - Eine Bilanz -
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Obwohl die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge in deutsches Recht erst verspätet erfolgte (am 01.01.1999 trat der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und am 01.02.2001 die Vergabeverordnung des Bundes in Kraft) wurden bereits seit Mitte der 90er Jahre Aufträge in Anlehnung an die europarechtlichen Vergabevorschriften vergeben. Seit dieser Zeit hat die Schmidt/Bechtle GmbH bisher über 120 EU-weite Vergabeverfahren begleitet, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen zum Inhalt haben.
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