Nach mehr als 10 Jahren Diskussion um eine Rechtsetzung zu Elektro- und Elektronikaltgeräten auf europäischer und nationaler Ebene sind die Würfel gefallen. Alle Mitgliedstaaten der EU sind gehalten, die Richtlinie 2002/96/EG 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 27. Januar 2003 (WEEE) sowie die Richtlinie 2002/95/EG vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten( ROHS) in nationales Recht umzusetzen.
Deutschland wird die genannten Richtlinien durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Kurztitel: ElektroG) vollziehen. Der Entwurf des Gesetzes in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 1. September 2004 befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Für das hier vorliegende Manuskript wird auf das Ergebnis des ersten Durchganges im Bundesrat einschließlich der Gegenäußerung der Bundesregierung 1 Bezug genommen. Die zweite Lesung im Bundestag ist im Januar 2005 angesetzt. Der weitere Zeitplan ist davon abhängig, wie die Verhandlungen ausgehen. Kommt es nicht zu einem Vermittlungsverfahren, wird das ElektroG Ende Februar 2005 verkündet werden. Damit wird auch in Deutschland eine neue Epoche der Gestaltung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten eingeleitet. Das 21. Jahrhundert ist als Informationsgesellschaft geprägt durch rasante und immer kürzere Innovationszyklen, die teilweise revolutionäre technische Innovationen besonders im Elektronikgerätebereich hervorbringen. Die Verknüpfung dieser Entwicklungen mit abfallwirtschaftlichen Instrumenten zur Sicherung eines nachhaltigen Umgangs mit immer knapper werdenden Ressourcen ist dringend geboten.
Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
Quelle: | 9. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2005) (Mai 2005) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dipl- Ing. Christiane Schnepel | |
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