Sachverständige für Altlasten und Bodenschutz - Die öffentliche Bestellung nach § 36 der Gewerbeordnung und die Bekanntgabe nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz

Wie in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft und des täglichen Lebens müssen Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen auch auf den Gebieten der Altlasten und des Bodenschutzes immer häufiger auf externen Sachverstand zurückgreifen.

1. Sachverständige für Altlasten und Bodenschutz
2. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO
3. Die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG
    3.1 Tätigkeitsfelder des Sachverständigen nach BBodSchG
    3.2 Anforderungen an Sachverständige nach BBodSchG
    3.3 Länderspezifische Regelungen und Zuständigkeiten am Beispiel des Freistaates Sachsen
4. Ausblick



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 3. Karlsruher Altlastenseminar - 2002 (Juni 2002)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Dr. Peter Baumann

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