Spezielle Aspekte des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind auch für die Abfallwirtschaft von Bedeutung
Die folgenden Ausführungen erörtern die Einordnung und die Stellung des Kraft-Wärme- Kopplungs-Gesetzes und des Erneuerbare- Energien-Gesetzes im Ordnungsrahmen des Energiewirtschaftsgesetzes. Hierbei spielen auch Fragen des Wettbewerbs eine Rolle. Die Europäische Union ist bestrebt, das natürliche Monopol der Netzbetriebe zu regulieren, um so den Wettbewerb in den nichtregulierten Bereichen zu initiieren und zu befördern. Bis das Monopol der leitungsgebundenen Versorgungswirtschaft auf den Wettbewerb umgestellt ist, wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Der Erfolg dieses Weges ist ungewiß. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich hier Politiken auf Gemeinschaftsebene und nationalen Ebenen überschneiden und nicht allein die Märkte entscheiden. Die Europäische Union wird trotz einer fehlenden ausdrücklichen Zuständigkeit, nur gestützt auf die vier Grundfreiheiten, weiterhin ihr Ziel verfolgen, einen Binnenmarkt für Energie zu schaffen. Dabei wird sie mit den Widerständen der Mitgliedstaaten rechnen müssen, die ihr nicht zu viel Einfluß auf die nationalen Energiepolitiken und deren Energiewirtschaften gewähren möchten.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | ENTSORGUNGSBETRIEBE (April 2006) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Professor Dr. Henning Recknagel | |
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