StoffR 05/2013


REACH und M&A-Transaktionen – zur Übertragbarkeit von Registrierungen und Zulassungen
Dr. Michael Raupach
Der Hersteller oder Importeur eines Produktes hat eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beachten, die sich weitgehend aus europaweit harmonisierten Normen ergeben. Die REACH-Verordnung als zentrale Norm des europäischen Chemikalienrechts stellt eine regulatorische Vorgabe dar, von der nahezu alle Hersteller und Importeure chemischer Produkte in der EU betroffen sind. Hieraus ergeben sich Implikationen für gesellschafts- rechtliche Transaktionen.
Die Aktualisierung der Registrierung während und nach Abschluss des Evaluierungsverfahrend nach REACH
Dr. Horst von Holleben
Die Dossier- und Stoffbewertung gehört zu den derzeit besonders aktuellen Pflichtaufgaben der Behörden - ECHA und zuständige nationale Behörden. Die etwa 27.000 Regierungsdossiers der ersten Regierungsstufe und die etwa 9030 Dossiers der zweiten Stufe geben hierzu reichlich Material.
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