| Beihilferechtliche ĂberprĂŒfung der EEG-Umlagebefreiung der bestandsgeschĂŒtzten Stromeigenversorgung Prof. Dr. Peter OligmĂŒller § 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014 lĂ€sst die EEG-Umlage im Falle der Stromeigenversorgung entfallen, wenn es sich bei der Stromerzeugungsanlage um eine Bestandsanlage handelt. § 98 Abs. 3 EEG 2014 bringt zum Ausdruck, dass die Bundesregierung § 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014 bis zum Jahr 2017 ĂŒberprĂŒft und rechtzeitig einen Vorschlag fĂŒr die Neugestaltung vorlegt. |
| Ausnahmen von kontinuierlichen Messungen in GroĂfeuerungsanlagen Prof. Dr. Alexander Schink GemÀà § 29 Abs. 1 BImSchG kann die zustĂ€ndige Behörde bei genehmigungsbedĂŒrftigen Anlagen kontinuierliche Messungen anordnen. Das Ermessen nach dieser Vorschrift ist auf null reduziert, wenn und soweit in einer Rechtsverordnung eine kontinuierliche Messung verpflichtend vorgeschrieben wird. Das ist insbesondere in den FĂ€llen des § 20 Abs. 1 13. BImSchV der Fall, wo fĂŒr bestimmte Anlagen und bestimmte Parameter kontinuierliche Messungen zwingend vorgeschrieben sind. Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 S. 1 13. BImSchV vor, ist die zustĂ€ndige Behörde deshalb verpflichtet, kontinuierliche Messungen anzuordnen, soweit nicht hiervon nach § 21 oder § 26 der 13. BImSchV Ausnahmen gemacht werden können. |
| Anmerkungen zur Novellierung der TA Luft Andreas Theuer, Dr. jur. Alexander Kenyeressy Der Entwurf zur Novellierung der TA Luft enthĂ€lt einige âĂberraschungenâ, die fĂŒr die Industrie teilweise mit erheblichen Nachteilen verbunden sind. |
