Heft 06 - 2017


Die Ausschreibung von Sammelleistungen nach dem Verpackungsgesetz (Teil 1)
RA Dr. Martin Dieckmann
Mit dem neuen Verpackungsgesetz vom Juli 2017, das im Wesentlichen am 1.1.2019 in Kraft tritt, wurden insbesondere die Rechtsgrundlagen der Tätigkeit der Verpackungsrücknahmesysteme einer weitreichenden Revision unterzogen. Hierzu gehört, dass erstmals auch konkrete gesetzliche Anforderungen an die Vergabe von Sammelleistungen gestellt werden. Dies geschieht in weitgehender Anlehnung bzw. gar Übernahme von Regelungen des „allgemeinen“, für öffentliche Auftraggeber geltenden Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB, VgV). Im Folgenden werden die sich aus § 23 Verpackungsgesetz ergebenden Vorgaben für die Ausschreibung von Sammelleistungen durch die Verpackungsrücknahmesysteme, einschließlich des hierauf bezogenen, schiedsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens, einer ersten Analyse unterzogen.
Innovationspartnerschaften bei Entsorgungsaufträgen
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Neben Rahmenvereinbarungen bieten sich im Entsorgungsbereich auch Innovationspartnerschaften an. Sie wurden mit der Vergaberechtsnovelle neu eingeführt und ermöglichen Innovationen etwa im Anlagenbau oder in der Entsorgungslogistik, ohne dass Entwicklungs- und Durchführungsphase zu trennen sind. Damit ist eine langfristige Zusammenarbeit möglich, die gerade in der Abfallentsorgung große Bedeutung hat, wenn es um innovative Lösungen geht.
Aktuelle Rechtsprechung zu Deponievorhaben - Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 4.7.2017 – 7 KS 7/15 („Deponie Haaßel“)
Moritz Grunow, EMLE Gregor Alexander Franßen
Deponien stoßen trotz ihrer Bedeutung für eine umweltverträgliche Abfallwirtschaft auf Akzeptanzprobleme in Öffentlichkeit und Lokalpolitik. Klagen gegen Deponievorhaben sind keine Seltenheit. Dazu gehören auch Rechtsbehelfe, die Umwelt- und Naturschutzverbände gegen Deponien richten. Eine derartige Klage stoppte im Sommer 2017 die Errichtung einer neuen Deponie für Bau- und Abbruchabfälle im niedersächsischen Landkreis Rotenburg.
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