2024 | |
AbfallR 03/2024 | |
AbfallR 02/2024 | |
AbfallR 01/2024 | |
2023 | |
2022 | |
2021 | |
2020 | |
2019 | |
2018 | |
2017 | |
2016 | |
2015 | |
2014 | |
2013 | |
2012 | |
2011 | |
2010 | |
2009 | |
2008 | |
2007 | |
2006 | |
2005 | |
2004 | |
2003 |
Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht. |
Novelle der Abfallverbringungsverordnung – die wichtigsten Änderungen Dr. Olaf Kropp Am 30.4.2024 wurde im Amtsblatt der EU die neue Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen (VVA) veröffentlicht. Sie tritt am 20.5.2024 in Kraft, gilt aber erst ab dem 21.5.2026. |
Reparieren statt Ersetzen: Folgt dem Recht auf Reparatur auch der Wille zur Reparatur? Dr. Antonia Schlicht Die europäische Debatte über das Recht auf Reparatur gewinnt an Bedeutung, insbesondere durch die neue Reparaturrichtlinie der EU, die im April 2024 vom Parlament angenommen wurde. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Reparatur von Produkten für Verbraucher einfacher, praktischer und günstiger zu gestalten, um Abfälle zu reduzieren und den sekundären Markt zu stärken. Mit der Verknüpfung von Ökodesignverordnung und Maßnahmen gegen unlautere Praktiken setzt die EU auf eine umfassende Strategie zur Förderung nachhaltiger Konsumgewohnheiten. Doch ob die Verbraucher tatsächlich bereit sind, Reparaturen dem Neukauf vorzuziehen, bleibt abzuwarten. |
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 6) Gregor Franßen Qualifizierung als Überwachungsstelle i.S.d. § 2 Nr. 9 Buchst. b) Alt. 2 EBV auf Grundlage einer Akkreditierung nach EN 17065 |
IT-Sicherheit in der Siedlungsabfallentsorgung Die Auswirkungen der überarbeiteten BSI-Kritisverordnung auf die kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft |