StoffR 06/2009

- Die Abgrenzung der Biozid-Produkte von Arzneimitteln & Co. – ein Update
- Keine Geltung von REACH für Pflanzen und landwirtschaftliche Erzeugnisse
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Keine Geltung von REACH für Pflanzen und landwirtschaftliche Erzeugnisse
Professor Dr. Kristian Fischer
Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwiefern Pflanzen im Allgemeinen und pflanzliche landwirtschaftliche Erzeugnisse im Besonderen von der REACH-Verordnung erfasst werden und damit etwa der Registrierung unterliegen können. Insofern ist zunächst zu diskutieren, ob eine Pflanze als solche als Stoff im Sinne von REACH zu qualifizieren ist (dazu I.). Ist dies zu verneinen, gilt es weiter zu untersuchen, ob eine Pflanze jedenfalls dann als Stoff anzusehen ist, wenn sie geerntet und anschließend getrocknet wird (dazu II.).
Ausgewählte rechtliche Aspekte zu Doping im Sport im Kontext des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller, Sabina Prittwitz, Dipl.-Juristin Hannah-Silvia Heise, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz
Bei Dopingkontrollen von Sportlern durch die Sportverbände und die nationalen sowie internationalen Anti Doping Agenturen (z. B. Nationale Anti Doping Agentur (NADA) Deutschland, World Anti-Doping Agency (WADA)) wird regelmäßig u. a. auch der Konsum von Betäubungsmitteln nachgewiesen. Der Beitrag befasst sich mit Fragestellungen von Doping im Sport bei der Verwendung von Betäubungsmitteln. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, ob durch Erweiterungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Dopingsubstanzen wie anabole Steroide in das BtMG einbezogen werden können.
Die Abgrenzung der Biozid-Produkte von Arzneimitteln & Co. – ein Update
Thomas Bruggmann
Die „Borderline“ zwischen Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln, Tierkosmetika und ähnlichen Produkten andererseits war bis vor kurzem ein von der gerichtlichen Praxis weitgehend unbestelltes Feld. Das hat sich geändert: Inzwischen hat die Rechtsprechung erste Furchen bei der Abgrenzung von Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln & Co. andererseits gezogen.
Schönheitsclaims für Lebensmittel? Welche Kriterien gelten für ihre rechtliche Bewertung?
Dr. Ursel Paal
Der Trend der vergangenen Dekade zu ökologisch erzeugten Lebensmittel geht einher mit einer wachsenden Anzahl von verarbeiteten Lebensmitteln, die dem Verbraucher einen Zusatznutzen für die Gesundheit oder im Hinblick auf den Nährwert solcher Produkte versprechen. Solche funktionellen Lebensmittel und die Claims, die sie begleiten, sind beim Verbraucher durchaus erfolgreich. Funktionelle Lebensmittel sollen vorteilhaft sein für die Verdauung, die Gewichtsreduzierung, für die Wachstumsphase und alle sonstigen möglichen physiologischen Umstände, aber auch für die Stimmungsaufhellung oder besseres Denkvermögen und Konzentration.
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