Vereinbarung zum Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium unterzeichnet

Ressortvereinbarung zwischen BMUV und BMJ geschlossen

Mit den Unterschriften von Umwelt-StaatssekretĂ€r Stefan Tidow und Justiz-StaatssekretĂ€rin Dr. Angelika Schlunck besiegeln beide Ministerien den Übergang der ZustĂ€ndigkeit fĂŒr den Verbraucherschutz auf das Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Diese war durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) auf das BMUV ĂŒbertragen worden. Die getroffene Vereinbarung regelt, welche Aufgaben, ZustĂ€ndigkeiten und Mitarbeitenden aus dem GeschĂ€ftsbereich des BMJ (vormals BMJV) auf das BMUV (vormals BMU) ĂŒbergehen.
Verbraucherschutz-StaatssekretĂ€rin Dr. Christiane Rohleder: "Alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sind Verbraucherinnen und Verbraucher. Unsere Aufgabe und unser Ziel im BMUV ist es nun, ihre berechtigten Anliegen zu schĂŒtzen und ihre Rechte zu stĂ€rken. Hierbei werden wir auch einen Schwerpunkt auf die Verbraucherpolitik im Kontext der Digitalisierung legen. Ich freue mich, dass der Verbraucherschutz nun mit dem Umweltschutz in unserem Haus verbunden ist. Dies gibt uns die Chance, Verbraucherpolitik und Nachhaltigkeit zusammenzudenken. Dies stĂ€rkt den Verbraucherschutz und den Umweltschutz gleichzeitig."
Justiz-StaatssekretĂ€rin Dr. Angelika Schlunck: "Ich freue mich, dass wir unsere Verhandlungen mit dem BMUV zu den ZustĂ€ndigkeiten im Bereich Verbraucherschutz, Verbraucherpolitik und Verbraucherrechtsdurchsetzung erfolgreich abgeschlossen haben. FĂŒr die konstruktiven und intensiven GesprĂ€che danke ich allen Beteiligten. Mit der Einigung haben wir klare ZustĂ€ndigkeiten fĂŒr den Verbraucherschutz erzielt. Die getroffene Vereinbarung sichert dem BMUV den Übergang von verbraucherpolitisch erfahrenem Personal. Damit ist die HandlungsfĂ€higkeit in der Verbraucherpolitik des BMUV gewĂ€hrleistet und die Aufgaben von BMJ und BMUV sind nun klar verteilt."
Der Erlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 sieht vor, dass aus dem GeschĂ€ftsbereich des BMJ die "ZustĂ€ndigkeiten fĂŒr den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung, insbesondere auch die ZustĂ€ndigkeiten fĂŒr den Verbraucherschutz in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Nachhaltigkeit sowie im Sozial- und Gesundheitswesen ohne die rechtsförmliche PrĂŒfung in diesen Bereichen" auf das BMUV ĂŒbergehen. Die ZustĂ€ndigkeitsĂŒbertragung schließt europĂ€ische und internationale BezĂŒge der genannten Themenfelder ein. FĂŒr das Zivilrecht und das Wettbewerbsrecht ist weiterhin das BMJ federfĂŒhrend, die verbraucherpolitische PrĂŒfung erfolgt jedoch kĂŒnftig durch das BMUV.
Ebenfalls in den ZustĂ€ndigkeitsbereich des BMUV fĂ€llt die Produktsicherheit. Grundlage hierfĂŒr ist eine bereits Ende Februar mit dem Bundesministerium fĂŒr ErnĂ€hrung und Landwirtschaft (BMEL) geschlossene Vereinbarung. Diese dient ebenfalls der Regelung der Einzelheiten zur Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers von Anfang Dezember 2021.
Damit ist das BMUV nun umfassend fĂŒr die Themen Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik zustĂ€ndig. Zur bestmöglichen Wahrnehmung der neuen Aufgaben hat das "Neue BMUV" die Abteilung "Verbraucherschutz, Verbraucherrechtsdurchsetzung, Digitale Verbraucherthemen" (V) gegrĂŒndet.

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Copyright: © Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (13.04.2022)
 
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