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das Umweltbundesamt (UBA) hat heute den Online-Marktplatz Temu gemeinsam mit dem Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC - Consumer Protection Cooperation) aufgefordert, die Verstöße gegen europäisches Recht schnellstmöglich einzustellen.
das Umweltbundesamt (UBA) hat heute den Online-Marktplatz Temu gemeinsam mit dem Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC - Consumer Protection Cooperation) aufgefordert, die Verstöße gegen europäisches Recht schnellstmöglich einzustellen. Temu setzt Verbraucher*innen bei ihrer Kaufentscheidung unter Druck, indem z. B. Falschinformationen über die Dauer von Rabattaktionen oder die Anzahl der noch verfügbaren Produkte verbreitet werden. Solche aggressiven und irreführenden Geschäftspraktiken sind in der Europäischen Union verboten. Das UBA handelt hier aufgrund seiner Zuständigkeit für die grenzüberschreitende Durchsetzung der kollektiven Interessen von Verbraucher*innen. Hierzu können Sie Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke mit folgendem Statement zitieren.
Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (08.11.2024) | |