Statement Bundesumweltministerin Lemke zu Maßnahmen des Umweltbundesamtes gegen Temu

das Umweltbundesamt (UBA) hat heute den Online-Marktplatz Temu gemeinsam mit dem Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC - Consumer Protection Cooperation) aufgefordert, die Verstöße gegen europäisches Recht schnellstmöglich einzustellen.

das Umweltbundesamt (UBA) hat heute den Online-Marktplatz Temu gemeinsam mit dem Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC - Consumer Protection Cooperation) aufgefordert, die Verstöße gegen europäisches Recht schnellstmöglich einzustellen. Temu setzt Verbraucher*innen bei ihrer Kaufentscheidung unter Druck, indem z. B. Falschinformationen über die Dauer von Rabattaktionen oder die Anzahl der noch verfügbaren Produkte verbreitet werden. Solche aggressiven und irreführenden Geschäftspraktiken sind in der Europäischen Union verboten. Das UBA handelt hier aufgrund seiner Zuständigkeit für die grenzüberschreitende Durchsetzung der kollektiven Interessen von Verbraucher*innen. Hierzu können Sie Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke mit folgendem Statement zitieren. 

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass für Produkte auf dem europäischen Markt unsere Verbraucherschutzstandards gelten. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht manipuliert und auch nicht irregeführt werden. Es ist gut, dass das UBA zusammen mit seinen Partnerbehörden nun vorangeht, um Verbraucher*innen vor unerlaubten Verkaufsmethoden zu schützen.“ 
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BMUV-Pressestelle



Copyright: © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (08.11.2024)
 
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