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Der BDE kritisiert die geplanten Vorschriften der EU-Kommission für Biokraftstoffe als unverhältnismäßig bürokratisch und fordert eine Überarbeitung
Der
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft e.V. unterstützt die jüngste Forderung einer Gruppe
von 16 EU-Mitgliedsstaaten sowie der USA, die die Europäische Kommission
um eine Überarbeitung der Vorschriften zur Unionsdatenbank (UDB) für
Biokraftstoffe gebeten haben. In einem gemeinsamen Schreiben an die
Europäische Kommission appellierten die Mitgliedsstaaten, die
verpflichtende Einführung der UDB zu verschieben und bestehende Mängel
zu adressieren, die den Betrieb und die Transparenz des
Biokraftstoffsektors beeinträchtigen würden.
Ziel der UDB ist es,
die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Biokraftstoffen in der EU zu
erhöhen und Betrug zu verhindern. Der BDE sieht jedoch die geltenden und
neu vorgeschlagenen Anforderungen der EU-Uniondatenbank (UDB) als
übermäßig belastend und ineffizient an.
Dazu BDE-Präsidentin Anja
Siegesmund: „Selbstverständlich haben unsere Mitglieder als Anbieter
fortschrittlicher Biokraftstoffe ein Interesse an klaren Regeln für alle
Wirtschaftsbeteiligten. Die geplanten Vorschriften führen aber zu einem
unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand, der unsere Mitglieder stark
belastet, ohne echten Mehrwert für die Betrugsprävention zu schaffen.“
Der
Verband fordert daher, die Meldepflicht auf die erste Sammelstelle zu
beschränken, da die bereits bestehenden nationalen und freiwilligen
Zertifizierungssysteme ausreichend für Transparenz und
Nachverfolgbarkeit sorgen. Zudem führt die doppelte Verpflichtung zur
Meldung von Transaktionsdaten sowohl an nationale Systeme als auch an
die UDB zu unnötigem Aufwand und sollte durch eine direkte Verknüpfung
dieser Systeme vereinfacht werden.
Ein weiteres Anliegen des BDE
betrifft die zu kurzen Meldefristen (3 Tage) für Transaktionen in der
UDB, die unpraktikabel sind. Der Verband plädiert hier für eine
Verlängerung der Fristen auf 30 Tage sowie eine Übergangsphase bis Ende
2025, um den Unternehmen eine faire Anpassung zu ermöglichen. Zudem
bestehen Bedenken hinsichtlich des unzureichenden Schutzes sensibler
Geschäftsdaten, da diese potenziell von Dritten eingesehen werden
könnten. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Datensicherheit zu
gewährleisten, fordert der BDE, dass der Zugriff auf
unternehmensspezifische Informationen nur unter Aufsicht des jeweiligen
Unternehmens und ausschließlich während der Überprüfung durch einen
Auditor erfolgen darf.
Dazu BDE-Präsidentin Anja Siegesmund:
„Aktuell gibt es schlicht zu viele Baustellen und offene Fragen, die
nicht über das Knie gebrochen werden dürfen und einer intensiven
Bearbeitung durch die EU-Kommission bedürfen. Die ursprüngliche Deadline
ist nicht zu halten und muss aufgegeben werden.“
Deshalb
unterstützt der BDE den Brief der EU-Mitgliedstaaten und die geforderte
Übergangsfrist von einem Jahr ausdrücklich. Das vollständige
BDE-Feedback zum delegierten Rechtsakt können Sie hier einsehen.
Hintergrund:
Die
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED), die bis 21. November 2024 die
Einführung einer Unionsdatenbank zur Überprüfung und Nachverfolgbarkeit
von Biokraftstoffen in der EU vorsieht, wurde 2023 reformiert. Zu Beginn
des Jahres 2024 setzte die Europäische Kommission in einem delegierten
Rechtsakt ihre Pläne um, die Informationspflichten für Marktteilnehmer,
insbesondere im Bereich abfallstämmiger Biokraftstoffe, erheblich zu
erweitern.
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (19.11.2024) | |