Nachhaltiges Wirtschaften ist (nicht nur) fĂŒr Bayern Auftrag!
Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der EBV beschÀftigt die Baustoffrecyclingbranche immer noch viele Fragen zu deren regelkonformer Umsetzung. Nicht zuletzt aufgrund unterschiedlicher Auslegungen im Vollzug.
Aktuelle Entwicklungen und Hilfestellungen hierzu sowie neue AnsĂ€tze, um die nach wie vor ĂŒberwiegend SekundĂ€rbaustoff-benachteiligende Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand endlich in die richtige Richtung zu lenken, gehörten zu den Schwerpunktthemen auf dem Baustoff Recycling Forum am 17. Juli in Ingolstadt.
Nach der BegrĂŒĂung der ĂŒber 200 Teilnehmenden durch den am Vortrag wiedergewĂ€hlten ersten PrĂ€sidenten des Baustoff Recycling Bayern e.V., Matthias Moosleitner, ging MDgn Dr. Monika Kratzer vom Bayerischen Staatsministerium fĂŒr Umwelt und Verbraucherschutz in ihrem Vortrag zunĂ€chst auf aktuelle gesetzliche Initiativen und Entwicklungen der Branche mit besonderem Blick auf den Freistaat Bayern ein.
Bayern setzt auf pragmatische Regelungen ĂŒber FAQ
Die ĂŒber die EBV angestrebte Harmonisierung im Vollzug innerhalb eines Bundeslandes und auch zwischen den BundeslĂ€ndern hat bislang leider nicht stattgefunden. Zum Verordnungstext der EBV gibt es oft sehr unterschiedliche Auslegungen, so Kratzer. In Bayern werde man, um einen möglichst einheitlichen, klaren und praktikablen Vollzug der Verordnung zu unterstĂŒtzen, die bestehenden FAQ zur EBV weiter fortschreiben.
Auch die auf Bundesebene umstrittene bayerische Lösung zum Abfallende habe sich als sehr pragmatisch herausgestellt und funktioniere, hob Kratzer hervor. Allerdings werde man in Bayern die LAGA M 23 in der derzeitigen Form nicht einfĂŒhren, sondern Regelungen zum Thema Asbest in FAQ formulieren, die voraussichtlich schon im Herbst veröffentlicht werden. Zudem strebe man in Bayern die Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren zur Genehmigung von BImSchV-Anlagen an. Voraussetzung hierfĂŒr sei allerdings, dass die bestehenden BIMSch-Verordnungen zunĂ€chst entschlackt werden, machte Kratzer deutlich.
Nachhaltigkeitsauftrag â auch fĂŒr die öffentliche Vergabepraxis
Auch auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zur Förderung des Einsatzes von SekundĂ€rbaustoffen ging Dr. Kratzer ein, fĂŒr die zum 01.09.2024 ein Positionswechsel als kĂŒnftige PrĂ€sidentin des Bayerischen Landesamtes fĂŒr Umwelt ansteht: âNachhaltiges Wirtschaften ist fĂŒr Bayern Auftragâ, erklĂ€rte Kratzer. Es gĂ€be bereits einige erfolgreich umgesetzte Beispiele, die zeigten, dass in Bayern langsam ein Umdenken in der Ausschreibungspraxis der Ăffentlichen Hand beginne. Das sei aber noch nicht genug: âAlle Akteure mĂŒssen die rechtlichen Rahmenbedingungen endlich anerkennen und ihr Handeln danach ausrichtenâ, lautete Kratzers Appell.
Ausschreibungstexte fĂŒr Entsorgungsleistungen, die den im Abfallrecht festgelegten Verwertungsvorrang nicht berĂŒcksichtigen, sind nicht rechtmĂ€Ăig, fĂŒhrte Rechtsanwalt Gregor FranĂen zum rechtlichen Hintergrund aus.
âBei der Beschaffung von Leistungen, insbesondere auch von Baustoffen, ist die Ăffentliche Hand ĂŒber das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die lĂ€nderspezifischen Abfallgesetze verpflichtet, SekundĂ€rbaustoffen den Vorzug zu gebenâ, hob FranĂen hervor. In der Praxis scheitere die Wirksamkeit dieser Verpflichtung in fast allen BundeslĂ€ndern aber vor allem daran, dass diese nicht von Dritten einklagbar sei. Die einzige Ausnahme bilde hier das bayerische Abfallgesetz, mit einer justiziablen und damit einklagbaren Vorgabe, bei Ausschreibungen möglichst Erzeugnisse einzusetzen, die aus AbfĂ€llen hergestellt wurden.
Dass in puncto nachhaltiger öffentlicher Ausschreibungsunterlagen noch viel Handlungsbedarf besteht, bestĂ€tigte zudem Dipl.-Ing. Thomas Hölzl vom Bayerischen Staatsministerium fĂŒr Wohnen, Bauen und Verkehr. Mit den bautechnischen Regelungen und den umwelttechnischen Anforderungen in der EBV seien zwar alle formalen Voraussetzungen fĂŒr den Einsatz von Ersatzbaustoffen geschaffen. Jedoch mĂŒsse noch viel Informations- und Ăberzeugungsarbeit in den BeschaffungsĂ€mtern geleistet sowie organisatorische Strukturen und Verfahrensweisen angepasst werden, um die Umsetzung der EBV und die SekundĂ€rbaustoff-freundliche öffentliche Ausschreibungspraxis weiter voranzutreiben.
Neue Impulse fĂŒr SekundĂ€rbaustoff-freundliche Ausschreibungen in Bayern
In Bayern wolle man kĂŒnftig mit dem zusĂ€tzliches Wertungskriterium âWiederverwertung von Baustoffenâ in Ausschreibungsunterlagen einen weiteren Impuls zur Förderung des Einsatzes von SekundĂ€rbaustoffen setzen, erklĂ€rte Hölzl. Damit soll die Punktzahl und entsprechende Gewichtung fĂŒr eine Angebotsbewertung steigen, je höher der prozentuale Anteil der eingesetzten Ersatzbaustoffe ist.
Zudem sollen kĂŒnftig Sanktionierungen möglich sein, wenn angebotene Leistungen bei der spĂ€teren BauausfĂŒhrung hinsichtlich des Recyclinganteils aus GrĂŒnden, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, nicht erfĂŒllt werden.
Auch Nebenangebote sollen zugelassen werden, um die Innovationskraft der Unternehmen zu stÀrken, informierte Hölzl.
Rechtssichere Mustertexte der VerbĂ€nde zur UnterstĂŒtzung der ausschreibenden Stellen
âNarrative ĂŒber SekundĂ€rbaustoffe wie âschlechte QualitĂ€tâ oder âmangelnde VerfĂŒgbarkeitâ sind schlichtweg falsch. QUBA-zertifizierte SekundĂ€rbaustoffe sind den PrimĂ€rbaustoffen aus bau- und umwelttechnischer Sicht vollkommen gleichwertig, deutschlandweit verfĂŒgbar, und können in Bayern darĂŒber hinaus ĂŒber alle Materialklassen hinweg als Produkte in Verkehr gebracht werdenâ, erklĂ€rte QUBA-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Thomas Fischer. Um die ausschreibenden Stellen bei der Formulierung rechtssicherer Ausschreibungsunterlagen zu unterstĂŒtzen, werden die PartnerverbĂ€nde Baustoff Recycling Bayern und bvse in KĂŒrze Mustertexte zur Baubeschreibung und, orientiert am Standard-Leistungskatalog, fĂŒr die einzelnen Leistungspositionen im StraĂen und Erdbau veröffentlichen, kĂŒndigte Stefan Schmidmeyer, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der beiden PartnerverbĂ€nde Baustoffrecycling Bayern und bvse, an.
| Copyright: | © bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung e.V. (01.08.2024) |
|
| |