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Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das sogenannte Vergaberechtstransformationsgesetz, das die Bundesregierung am 27. November im Kabinett beschlossen hat. Laut DUH sei dies eine vertane Chance für eine umweltfreundliche Beschaffung. Demnach sieht die Bundesregierung für Produkte mit einer „besonderen Eignung für eine umweltbezogene Beschaffung“ die verpflichtende Berücksichtigung mindestens eines Umweltaspektes vor.
Solch ein Aspekt kann beispielsweise Wiederverwendung, Langlebigkeit,
Recyclingfähigkeit oder auch Energie-Effizienz sein. Bei allen anderen
Produkten muss kein Umweltaspekt berücksichtigt werden, wenn stattdessen
ein sozialer Aspekt beachtet wird.
Hierzu erklärt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Dieses
neue Gesetz reicht nicht aus. Zum einen sind viel zu wenige Produkte
als besonders geeignet für eine umweltbezogene Beschaffung eingestuft
worden. Bauprodukte, Autos, Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien
sind nicht dabei. Es ist außerdem völlig unzureichend, dass nur ein
Umweltkriterium berücksichtigt werden muss. Das wird der Rohstoff- und
Klimakrise nicht gerecht. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollten
weitreichendere Mindestanforderungen gestellt werden. Zudem besteht bei
vielen Produkten die Gefahr, dass soziale und ökologische Belange, wie
zum Beispiel faire Arbeitsbedingungen oder die Reparaturfähigkeit eines
Produktes, gegeneinander ausgespielt werden können. Soziale und
ökologische Aspekte sollten gleichermaßen verpflichtend sein.“
Noch
nicht entschieden wurde darüber, welche Produkte über eine Negativliste
von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Die DUH fordert
eine deutliche Ausweitung der Beschaffungsverbote auf besonders
klimaschädliche Produkte, wie zum Beispiel auf Einwegtüten aus allen
Materialien, neue Ölheizungen oder Papierprodukte ohne den Blauen Engel.Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
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