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Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Ich begrüße sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten heute die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen haben. Der in den Verhandlungen erzielte Kompromiss stellt eine ausgewogene Balance aller Interessen her.
Bundesumweltministerin
Steffi Lemke: "Ich begrüße sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten heute die
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen haben. Der in den
Verhandlungen erzielte Kompromiss stellt eine ausgewogene Balance aller
Interessen her. Der heutige Beschluss ist ein Bespiel für die
Kompromissfähigkeit der europäischen Staaten und ein Beleg für die gemeinsame
Verantwortung. Verantwortung, die die europäischen Staaten heute gezeigt haben,
indem sie ihre Zusage, die wir dem Europaparlament gegeben haben, bestätigt
haben. Und Verantwortung für die Natur in Europa und das Bewahren der
Schöpfung.
Eine intakte
Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Die Vielfalt der Arten, die Leistungen
der Ökosysteme: Wir wollen sie stärken und schützen, damit sie uns schützen
können. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein entscheidender
Schritt, um in Europa eine intakte Natur zu erhalten, sowohl an Land als auch
im Meer."
Informationen
zum Nature Restoration Law:
Die
EU-Verordnung hat die Wiederherstellung der Natur in Europa zum Ziel, denn über
80 Prozent der Ökosysteme sind in einem schlechten Zustand. Dafür sollen
EU-weit auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Stärkung von
Ökosystemen eingeleitet werden. Auch bestimmte wichtige Lebensraumtypen in
schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt werden, bis 2030 mindestens 30
Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent. Die Mitgliedstaaten
sollen hierfür nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten, ein Prozess bei
dem die gesamte Gesellschaft beteiligt wird. Die Verordnung umfasst alle
wichtigen Ökosysteme der Gesamtlandschaft, von Stadtgrün über Meeresböden und
Moore bis hin zu Wäldern. Sie bietet viele Chancen, unsere Landschaft fit für die
Zukunft zu machen. Der Entwurf wurde in der Öffentlichkeit kontrovers
diskutiert, weil er viele verschiedene Interessen tangiert. Die Einigung des
Rates der Europäischen Union und des Parlamentes zu dem ist anzusehen. Eine
qualifizierte Mehrheit im Umweltrat konnte bislang nicht gefunden werden.
im Juni 2022
hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das Nature Restoration Law
vorgelegt. Im Umweltrat am 20. Juni 2023 hatte sich unter den Mitgliedstaaten
eine Mehrheit dafür gefunden. Im Rahmen des Trilogs wurden, wie von einigen
gefordert, deutliche Flexibilitäten und Ausnahmen eingeführt, was den
ursprünglichen Vorschlag für viele akzeptabler gemacht hatte. Er wurde
allgemein als ausgewogener Kompromiss aller Interessen angesehen. Die
Verordnung hatte dann am 22. November 2023 im Ausschuss der ständigen Vertreter
die Zustimmung der Mitgliedstaaten erhalten. Im Februar 2024 hatten die
Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ihre klare Zustimmung für dieses
Vorhaben gegeben. Mit der heutigen Abstimmung im EU-Umweltrat ist das Nature
Restoration Law final beschlossen.
| Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (17.06.2024) | |