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Auch wenn das EU-Renaturierungsgesetz nach Zustimmung des Parlaments derzeit im Ministerrat feststeckt, sollte Deutschland die Aufgabe der Wiederherstellung der Natur dringend angehen. Der Zustand vieler Ökosysteme in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten weiter verschlechtert. Ergänzend zum Schutz der verbliebenen Natur sollte stärker als bisher der Zustand geschädigter Ökosysteme verbessert werden.
Dazu gehört es, sowohl die bestehenden Schutzgebiete aufzuwertenals auch mehr landwirtschaftliche Flächen und Wälder naturnäher undzukunftsfähiger zu bewirtschaften. Drei Sachverständigenräte des Bundes – SRU,WBBGR und WBW – haben gemeinsam Empfehlungen für eine Renaturierungspolitik vonBund und Ländern erarbeitet. Das Gutachten „Renaturierung: Biodiversitätschützen, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ wird heute anBundesumweltministerin Steffi Lemke überreicht. „WirMenschen sind auf funktionierende und widerstandsfähige Ökosysteme angewiesen,beispielsweise für die Nahrungsmittelproduktion, einen intakten Wasserhaushaltund die Klimaanpassung“, sagt Prof. Josef Settele, Mitglied des SRU.„Renaturierung ist nicht nur in Schutzgebieten notwendig, sondern insbesondereauf land- und forstwirtschaftlich stark genutzten Flächen. Sie wird nurgelingen, wenn wir Synergien zwischen Naturschutz und Landnutzungsinteressenschaffen und Konflikte minimieren. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierungsich für ein EU-Wiederherstellungsgesetz einsetzt“.
„Unabhängig vom gegenwärtig ungewissen Schicksal des EU-Renaturierungsgesetzesempfehlen wir, in einem Wiederherstellungsplan festzulegen, welche Flächen inDeutschland bis wann renaturiert werden“, betont Prof. Wolfgang Köck, Mitglieddes SRU. „Bund und Länder sollten zusammen mit weiteren Akteuren ein Konzeptfür die aktive Verbesserung geschädigter Ökosysteme entwickeln und dieVernetzung von Lebensräumen stärken. Zuständigkeiten und Verfahrensweisesollten auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden. Daneben wird es auch daraufankommen, das Renaturierungsanliegen in die Agrar- und Waldpolitik sowie in dieStadtentwicklung zu integrieren.“
Die Klima- und die Biodiversitätskrise machen eine Transformation derLandnutzung notwendig. „Die Waldbewirtschaftung hat sich bereits vor einigenJahrzehnten auf den Weg zu einer naturnahen Nutzung gemacht. Die Veränderungenwerden im Wald jedoch nur langsam sichtbar“, sagt Prof. Jürgen Bauhus,Vorsitzender des WBW. „Renaturierungsvorhaben sollten stets in Zusammenarbeitmit den Akteuren vor Ort und der Öffentlichkeit entwickelt und umgesetztwerden. Finanzielle Anreize können Landnutzende beim Umstieg auf veränderteBewirtschaftungsformen unterstützen. Die von Landwirtschaft undWaldbewirtschaftung erbrachten ökologischen Leistungen dienen dem Gemeinwohlund sollten stärker honoriert werden.“
Renaturierung steht nicht im Widerspruch zu Bewirtschaftung. „Es geht vor allemdarum, die natürlichen Funktionen in den Agrarlandschaften zu stärken“, soProf. Peter Feindt, Vorsitzender des WBBGR. Viele Maßnahmen können dazubeitragen, dass sich Ökosysteme erholen, etwa Hecken und Blühstreifen zwischenden Feldern, ein geringerer und zielgenauerer Einsatz von Pestiziden oder dieextensive Beweidung. „Ist Renaturierung gut gemacht, verbessert sie zumBeispiel die Wasserhaltefähigkeit des Bodens, die Bestäubung der Pflanzen durchInsekten und den Erosionsschutz. Damit macht sie die Landwirtschaft resilienter,gerade auch im Klimawandel, und trägt dazu bei, die landwirtschaftlichenErträge langfristig zu sichern.“
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