Private Altpapiersammlung - Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gewinnt beim VGH Ansbach gegen Privatunternehmen

17.10.2017 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 12. Oktober 2017 dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Bezug auf seine Auseinandersetzung mit der Firma Gigler, die schon im Jahr 2008 eigenmächtig im Landkreis Altpapiertonnen aufgestellt haben, Recht gegeben. Wenn das Urteil rechtskräftig wird darf der Kreis dem Entsorger die Einsammlung von Altpapier aus Privathaushalten untersagen.

Aufgrund der Tragweite der Entscheidung hat der VGH allerdings eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, die wohl nach der schriftliche Begründung des Urteils erwartet wird. Im Jahr 2011 hat der Kreistag beschlossen, ein eigenes Sammelsystem aufzubauen und die Abfuhr auszuschreiben. Ob das nun möglich wird ist erst noch zeigen.
 
Quelle: Landkreis Schrobenhausen



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