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Erheblichen Unmut bei den führenden Verbänden der Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche hat ein Verordnungsentwurf des Bundesumwelt- und Bauministeriums (BMUB) ausgelöst.
Gut versteckt im "Entwurf einer
Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der EU-Richtlinie zur
Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher
Vorschriften" sollen weitreichende Verschärfungen im
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsrecht für tausende Betriebe
vorgeschrieben werden.Sowohl
die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und
Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV), der Bundesverband Sekundärrohstoffe
und Entsorgung e.V. (bvse), der Baustoff Recycling Bayern e.V., der
Deutscher Abbruchverband e.V., die Entsorgergemeinschaften Nord sowie
der Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) kritisieren, dass im
Begleitschreiben zum Verordnungsentwurf, diese Änderungen als bloße
redaktionelle Änderungen bezeichnet wurden. Dies erwecke den Eindruck,
als ob diese Änderungen "ohne Beteiligung der betroffenen Verbände"
vorgenommen werden sollten.
In der Sache kritisieren die
Verbände, dass ohne gegebene Notwendigkeit künftig eine Vielzahl von
Recyclinganlagen nur mit einem erheblich aufwändigeren Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden dürfen. Beispielsweise sind
davon Schrottscheren, Schrottpressen, Kabelschälmaschinen genauso
betroffen, wie Aufbereitungsanlagen für mineralische Abfälle, Glas,
Kunststoff und Holz, Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen
sowie Sortieranlagen für Gewerbe- und Bauabfälle, wenn deren
Durchsatzkapazität bei gefährlichen Abfällen 10 t und bei ungefährlichen
Abfällen 50 t je Tag überschreiten. Das
BMUB begründet die beabsichtigten Änderungen mit "europarechtlichen
Erfordernissen", die jedoch nicht näher konkretisiert werden. Die
Branchenverbände machen hingegen deutlich, dass es allgemein anerkannt
ist, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 19
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) den europarechtlichen
Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung genügt. Weder die
IED-Richtlinie, noch die UVP-Richtlinie, noch sonstige europarechtliche
Bestimmungen fordern, dass die hier betroffenen Anlagentypen im
aufwändigen förmlichen Verfahren gemäß § 10 BImSchG genehmigt werden
müssen.
Mit Blick auf die umfassenden Informationsmöglichkeiten,
die das Umweltinformationsgesetz etwaigen von der Anlagen- bzw.
Anlagenänderungsgenehmigung betroffenen Kreisen eröffnet, sind bei
Beibehaltung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens auch in Zukunft
keine Beteiligungsdefizite der Öffentlichkeit zu befürchten. Die
Verbände stellen klar, dass sich die derzeit gültige Genehmigungspraxis
bewährt hat und beibehalten werden sollte, da es keinerlei Notwendigkeit
für eine Verschärfung der Genehmigungsverfahren gibt.Die
Branchenverbände BDSV, bvse, BR Bayern, DA, ESG Nord und VDM lehnen
ebenso klar das BMUB-Vorhaben ab, die genannten Anlagen mit dem Status
einer Anlage gemäß der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) -
sog. IED Anlagen - zu versehen. Dieses Vorhaben geht eindeutig über die
1:1-Umsetzung der IED hinaus und benachteiligt damit die deutschen
Anlagenbetreiber ohne dass ein sachlicher Grund dafür ersichtlich wäre. Der
IED-Status führt zu erheblichen finanziellen sowie
betrieblich-technischen Mehraufwendungen, insbesondere durch die Pflicht
zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB). Dass jetzt das
BMUB über die europäischen Anforderungen hinaus Anlagen in das
IED-Regime zwingen will, ist mehr als bemerkenswert. Die
Bundesregierung, aber vor allem auch der Bundesrat haben im Rahmen der
europäischen Verhandlungen zur IED immer die Erstellung eines
Ausgangszustandsberichtes abgelehnt, weil dadurch "nur bürokratischer
Aufwand ohne Nutzen für die Umwelt verursacht werde". Vor diesem
Hintergrund ist die beabsichtigte (Neu-)Einstufung der betroffenen
Anlagen nach Auffassung der Branchenverbände nicht zu rechtfertigen.
Auch deshalb nicht, weil andere europäische Länder die IED bisher nur
zögerlich oder gar nicht umsetzen. Durch eine Umsetzung der IED, die
über den europäischen Maßnahmenkatalog hinausgeht, werden deutsche
Recyclingunternehmen unverhältnismäßig belastet und deren
Wettbewerbsfähigkeit weiter geschwächt.
BDSV, bvse, BR Bayern,
DA, ESG Nord und VDM lehnen daher entschieden die vom BMUB
beabsichtigten formellen und materiellen Änderungen ab. Sie belasten die
Recyclinganlagenbetreiber über Gebühr, ohne dass ein Mehrwert für den
Umweltschutz erkennbar ist. Die Änderungen erhöhen darüber hinaus den
bürokratischen Aufwand von Unternehmen und Genehmigungsbehörden und
gefährden die praktische Umsetzung der Ressourcen- und Recyclingziele
der Bundesregierung
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (12.09.2014) | |