Sekundärrohstoff- und Entsorgungsverbände lehnen grundlose Verschärfung des Genehmigungsrechts entschieden abBDSV, bvse, BR Bayern, DA, ESG Nord und VDM kritisieren den jüngsten BMUB-Verordnungsentwurf in scharfer Form

Erheblichen Unmut bei den führenden Verbänden der Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche hat ein Verordnungsentwurf des Bundesumwelt- und Bauministeriums (BMUB) ausgelöst.

Gut versteckt im "Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften" sollen weitreichende Verschärfungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsrecht für tausende Betriebe vorgeschrieben werden.Sowohl die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), der Baustoff Recycling Bayern e.V., der Deutscher Abbruchverband e.V., die Entsorgergemeinschaften Nord sowie der Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) kritisieren, dass im Begleitschreiben zum Verordnungsentwurf, diese Änderungen als bloße redaktionelle Änderungen bezeichnet wurden. Dies erwecke den Eindruck, als ob diese Änderungen "ohne Beteiligung der betroffenen Verbände" vorgenommen werden sollten.

In der Sache kritisieren die Verbände, dass ohne gegebene Notwendigkeit künftig eine Vielzahl von Recyclinganlagen nur mit einem erheblich aufwändigeren Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden dürfen. Beispielsweise sind davon Schrottscheren, Schrottpressen, Kabelschälmaschinen genauso betroffen, wie Aufbereitungsanlagen für mineralische Abfälle, Glas, Kunststoff und Holz, Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen sowie Sortieranlagen für Gewerbe- und Bauabfälle, wenn deren Durchsatzkapazität bei gefährlichen Abfällen 10 t und bei ungefährlichen Abfällen 50 t je Tag überschreiten. Das BMUB begründet die beabsichtigten Änderungen mit "europarechtlichen Erfordernissen", die jedoch nicht näher konkretisiert werden. Die Branchenverbände machen hingegen deutlich, dass es allgemein anerkannt ist, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) den europarechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung genügt. Weder die IED-Richtlinie, noch die UVP-Richtlinie, noch sonstige europarechtliche Bestimmungen fordern, dass die hier betroffenen Anlagentypen im aufwändigen förmlichen Verfahren gemäß § 10 BImSchG genehmigt werden müssen.

Mit Blick auf die umfassenden Informationsmöglichkeiten, die das Umweltinformationsgesetz etwaigen von der Anlagen- bzw. Anlagenänderungsgenehmigung betroffenen Kreisen eröffnet, sind bei Beibehaltung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens auch in Zukunft keine Beteiligungsdefizite der Öffentlichkeit zu befürchten. Die Verbände stellen klar, dass sich die derzeit gültige Genehmigungspraxis bewährt hat und beibehalten werden sollte, da es keinerlei Notwendigkeit für eine Verschärfung der Genehmigungsverfahren gibt.Die Branchenverbände BDSV, bvse, BR Bayern, DA, ESG Nord und VDM lehnen ebenso klar das BMUB-Vorhaben ab, die genannten Anlagen mit dem Status einer Anlage gemäß der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED)  - sog. IED Anlagen - zu versehen. Dieses Vorhaben geht eindeutig über die 1:1-Umsetzung der IED hinaus und benachteiligt damit die deutschen Anlagenbetreiber ohne dass ein sachlicher Grund dafür ersichtlich wäre. Der IED-Status führt zu erheblichen finanziellen sowie betrieblich-technischen Mehraufwendungen, insbesondere durch die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB). Dass jetzt das BMUB über die europäischen Anforderungen hinaus Anlagen in das IED-Regime zwingen will, ist mehr als bemerkenswert. Die Bundesregierung, aber vor allem auch der Bundesrat haben im Rahmen der europäischen Verhandlungen zur IED immer die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes abgelehnt, weil dadurch "nur bürokratischer Aufwand ohne Nutzen für die Umwelt verursacht werde". Vor diesem Hintergrund ist die beabsichtigte (Neu-)Einstufung der betroffenen Anlagen nach Auffassung der Branchenverbände nicht zu rechtfertigen. Auch deshalb nicht, weil andere europäische Länder die IED bisher nur zögerlich oder gar nicht umsetzen. Durch eine Umsetzung der IED, die über den europäischen Maßnahmenkatalog hinausgeht, werden deutsche Recyclingunternehmen unverhältnismäßig belastet und deren Wettbewerbsfähigkeit weiter geschwächt.

BDSV, bvse, BR Bayern, DA, ESG Nord und VDM lehnen daher entschieden die vom BMUB beabsichtigten formellen und materiellen Änderungen ab. Sie belasten die Recyclinganlagenbetreiber über Gebühr, ohne dass ein Mehrwert für den Umweltschutz erkennbar ist. Die Änderungen erhöhen darüber hinaus den bürokratischen Aufwand von Unternehmen und Genehmigungsbehörden und gefährden die praktische Umsetzung der Ressourcen- und Recyclingziele der Bundesregierung



Copyright: © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (12.09.2014)
 
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