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VKU zur Reform des europäischen Emissionshandels
Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments am heutigen Dienstag
hat die Reform des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine weitere
Hürde genommen. Künftig soll der Ausstoß von
Kohlendioxid für Unternehmen und Verbraucher in der EU deutlich teurer
werden. Dazu ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
Der EU-Emissionshandel ist das wichtigste klimapolitische Instrument
der EU, treffsicher und kosteneffizient. Deshalb ist es richtig, ihn ab
2027 auf die beiden Sektoren mit dem größten verbliebenen
Klimaschutzpotenzial auszuweiten, den Gebäude- und Verkehrssektor.
Im neuen ETS II hat das Parlament einen Marktmechanismus eingeführt,
der dafür sorgen soll, dass die Preise nicht zu stark ansteigen und bei
über 45 Euro pro Zertifikat bis 2030 abgefedert werden. Bei hohen
Energiepreisen kann die Einführung des ETS II sogar ausgesetzt und um
ein Jahr verschoben werden. So sollen die Energiekosten gedämpft werden.
Aus VKU-Sicht schafft die Deckelung keine ausreichende
Planungssicherheit: Notwendige Investitionen in
Energieeffizienzmaßnahmen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien
könnten dadurch verschoben werden.
Die Höhe des Preisdeckels im
ETS II spiegelt auch nicht die Emissionsreduktionsziele in Deutschland
wider. Der Preis für BEHG-Zertifikate wird bereits 2026 deutlich höher
liegen. Als Folge müssen in Deutschland ab 2027 - wenn das europaweite
ETS II das nationale BEHG ersetzt - zusätzliche Instrumente
implementiert werden, damit die in Deutschland angestrebten
Emissionsreduktionsziele erreicht werden könnten.
Verwertung von Siedlungsabfällen
Der Europäische Emissionshandel soll nach einer entsprechenden
Folgenabschätzung durch die EU-Kommission gegebenenfalls ab 2028 auf die
energetische Verwertung von Siedlungsabfällen ausgeweitet werden. Aus
Sicht des VKU wird es dabei entscheidend darauf ankommen, dass durch
eine solche Ausweitung des Emissionshandels Abfälle nicht in die viel
klimaschädlichere Deponierung umgelenkt werden. Erforderlich wird daher
entweder ein EU-weites Deponierungsverbot oder die Einbeziehung
deponiestämmiger Methanemissionen in den Emissionshandel sein.
Die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments macht darüber hinaus
deutlich, wie problematisch der deutsche Sonderweg bei der CO2-Bepreisung
der Siedlungsabfälle bereits ab dem kommenden Jahr im Rahmen des
deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist. Denn das BEHG
wird im Jahr 2027 durch den Europäischen Emissionshandel für Gebäude und
Verkehr abgelöst werden, während die Siedlungsabfälle frühestens ab
2028 in den Europäischen Emissionshandel aufgenommen werden.
Die
deutschen Müllverbrennungsanlagen fallen damit 2027 in ein Regelungsloch
und können so weder Kosten noch Gebühren vernünftig kalkulieren. Dies
zeigt, dass gerade für Siedlungsabfälle nur ein einheitlicher
europäischer Bepreisungsmechanismus sinnvoll sein kann, der alle
abfallstämmigen Treibhausgase gleichermaßen erfasst.
Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (18.04.2023) | |