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Nicht nur die kommunale Abfallwirtschaft ist vielfältigen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Auch im Verkehrsbereich stehen die kommunalen Aufgabenträger vor großen Herausforderungen.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Anforderungen an eine beihilferechtskonforme öffentliche Finanzierung des ÖPNV (Altmark-Trans“) hat zu einer erheblichen Verunsicherung geführt. Um beihilferechtliche Risiken zu vermeiden, besteht für viele Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Handlungsbedarf. Seit Jahren wird auf europäischer Ebene über die Einführung einer Ausschreibungspflicht für Verkehrsleistungen gestritten.
Die EU-Kommission hat im Sommer 2005 einen neuen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine kommunale Eigenproduktion oder eine Direktvergabe an interne Betreiber“ nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässt. Die Vergabepflicht von Verkehrsdurchführungsverträgen ist sehr umstritten und Gegenstand von Nachprüfungsverfahren. Die Beratungstätigkeit von [GGSC] für Kommunen erstreckt sich auf alle Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. [GGSC] berät kommunale Aufgabenträger des ÖPNV in vergaberechtlichen Fragen, bei der Vorbereitung von Ausschreibungen und bei strategischen Entscheidungsprozessen über die Zukunft kommunaler Verkehrsunternehmen.
Rückfragen bei [GGSC] bitte an Rechtsanwalt Siederer oder Rechtsanwalt Dr. Wenzel.
Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (07.11.2005) | |