OLG DÜSSELDORF: AUFGABENÜBERTRAGUNG AUF ZWECKVERBÄNDE UND AÖR NICHT AUSSCHREIBUNGSPFLICHTIG

Das OLG Düsseldorf bestätigte kürzlich eine Entscheidung der Vergabekammer Köln, wonach das Vergaberecht auf die Aufgabenübertragung auf Zweckverbände und Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) nicht anwendbar ist (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.06.2006, Az.: VII Verg 17/06).

Über die Entscheidung der Vergabekammer Köln berichteten wir in unserem ÖPP/Vergabe•Newsletter aus März 2006. Wer sich näher über den Beschluss des OLG Düsseldorf und seine Begründung informieren möchte, kann hierzu unseren Artikel im Abfall•Newsletter aus Juli 2006 lesen. Hervorzuheben ist, dass unseres Erachtens die Begründung des OLG Düsseldorf auch für den Abschluss delegierender Vereinbarungen Geltung beansprucht, für die das OLG Naumburg jetzt bereits in zwei Beschlüssen von der Vergabepflichtigkeit ausging. Es bleibt also weiter spannend.



Copyright: © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (01.07.2006)
 
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