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Angaben der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Abfallkategorien und Gesamtmenge der produzierten gefährlichen Abfälle sind noch lückenhaft
Brüssel. Die EU-Kommission hat am 1. August 2006 an den Rat und an das EU-Parlament den Bericht über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft“ weitergeleitet. Der Kurzbericht [KOM(2006) 430 endgültig] enthält ausführliche Informationen über die Entwicklungen bei der Entstehung, Behandlung und Verbringung Gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in den EU-Mitgliedstaaten. Die für die Jahre 1997 bis 2000 zur Verfügung stehenden Daten zeigen, daß die in der EU insgesamt entstandene Menge gefährlicher Abfälle von circa 36 Millionen Tonnen im Jahr 1997 auf knapp über 40 Millionen Tonnen im Jahr 2000 angestiegen ist. Zu den EU-Ländern, die die größten Mengen Abfall aus dem Ausland aufnahmen, zählten Deutschland, Italien, Belgien, Frankreich und die Niederlande. Sie importierten in den Jahren 1999 und 2000 88 Prozent der in die EU-Mitgliedstaaten verbrachten Gesamtabfallmenge. Dem Bericht zufolge haben die EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen ausreichende Informationen zur Art der Abfallbehandlung und zum Ursprungs-/Zielland der Abfälle übermittelt. Die Daten waren jedoch lückenhaft, was die Abfallkategorien und die Gesamtmenge der produzierten gefährlichen Abfälle anbelangt.
Die für die Jahre 1997 bis 2000 zur Verfügung stehenden Daten zeigen einen circa zehnprozentigen Anstieg der in der EU insgesamt entstandenen gefährlichen Abfälle von circa 36 Millionen Tonnen im Jahr 1997 auf knapp über 40 Millionen Tonnen im Jahr 2000. In einigen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien wurde dieselbe Entwicklung beobachtet, während im Vereinigten Königreich, in Finnland und in Österreich ein bedeutenderer Anstieg der Mengen gefährlicher Abfälle verzeichnet wurde. Solche Entwicklungen spiegeln der EU-Kommission zufolge jedoch nicht unbedingt eine tatsächliche Zunahme der Abfallproduktion wider, sondern sind unter anderem auf Änderungen bei den nationalen Definitionen beziehungsweise Verzeichnissen gefährlicher Abfälle zurückzuführen.
Zu den EU-Ländern, die die größten Mengen Abfall aus dem Ausland aufnahmen, zählten Deutschland, Italien, Belgien, Frankreich und die Niederlande. Sie importierten im Jahr 1997 82 Prozent der in die EU-Mitgliedstaaten verbrachten Gesamtabfallmenge; in den Jahren 1999 und 2000 stieg dieser Anteil auf 88 Prozent an. Allein auf Deutschland, Italien und Belgien entfielen im Jahr 1997 50 Prozent und im Jahr 2000 67 Prozent aller Einfuhren. Die Länder, in die die geringsten Mengen Abfall verbracht wurden, waren Irland, Portugal und Griechenland.
Was die Pro-Kopf-Verbringung von Abfall in die Mitgliedstaaten anbelangt, sind in den kleineren Ländern gewöhnlich höhere Zahlen zu verzeichnen als in den großen Ländern. Der Grund hierfür könnte der Studie zufolge darin liegen, daß die Aufbereitungsanlagen für gefährliche Abfälle kleinerer Länder aufgrund des begrenzten heimischen Marktes mehr von Abfalleinfuhren aus anderen Ländern abhängig sind.
Den in die Mitgliedstaaten verbrachten gemischten Haushaltsabfällen und Verbrennungsrückständen (anderen Abfällen“ im Sinne des Basler Übereinkommens) kam im Hinblick auf die Gesamtmenge des in demselben Zeitraum verbrachten gefährlichen Abfalls keine große Bedeutung zu. Nur Deutschland und die Niederlande meldeten bedeutende Einfuhren solcher Abfälle, die in manchen Jahren beinahe der Gesamtmenge des in diese Länder aus dem Ausland verbrachten gefährlichen Abfalls entsprachen. Die gemischten Haushaltsabfälle kamen in beiden Fällen hauptsächlich aus Belgien, während die nach Deutschland verbrachten Verbrennungsrückstände auch aus einigen anderen Nachbarländern stammten, insbesondere aus den Niederlanden, der Schweiz und aus Dänemark.
Nur ein kleiner Teil der in den Mitgliedstaaten produzierten Gesamtmenge an gefährlichen Abfällen wurde über die Grenzen verbracht – zwischen 0 und 25 Prozent. Der Großteil wurde im Inland behandelt. Dennoch stieg die Verbringung in die und aus den Mitgliedstaaten im Bezugszeitraum rapide an. Die Ausfuhr-Menge hat sich von circa 2,6 Millionen Tonnen im Jahr 1997 auf 5,4 Millionen Tonnen im Jahr 2000 mehr als verdoppelt, mit einem parallelen Anstieg der Einfuhren von 2,3 auf 5,2 Millionen Tonnen.
Etwa 90 Prozent der in die Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen Abfälle stammten aus anderen Mitgliedstaaten. Dementsprechend waren 90 Prozent der über die Grenzen verbrachten gefährlichen Abfälle für andere Mitgliedstaaten bestimmt. Die größten Ausführer dieser Abfälle waren Deutschland, Belgien und die Niederlande. Knapp drei Viertel der im Jahr 1999 aus den Mitgliedstaaten verbrachten Abfälle stammten aus einem dieser drei Länder.
Über 80 Prozent der in die oder aus den Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen Abfälle waren zur Verwertung bestimmt.
Information Ein- und Ausfuhren von Abfällen unterliegen auf internationaler Ebene dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Die Europäische Gemeinschaft hat das Übereinkommen unterzeichnet und durch die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates[1], die so genannte Abfallverbringungsverordnung, in Gemeinschaftsrecht umgesetzt. Die Verordnung, die seit Mai 1994 in Kraft ist, soll gewährleisten, dass bei der Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen der Notwendigkeit, die Umwelt zu erhalten, zu schützen und ihre Qualität zu verbessern, Rechnung getragen wird. Ausgehend von den Leitprinzipien der Gemeinschaftsstrategie zur Abfallbewirtschaftung, insbesondere im Hinblick auf die Verhütung, Verwertung und endgültige Beseitigung von Abfällen, legt die Verordnung eine Reihe von Bestimmungen fest, die es der Gemeinschaft als Ganzer gestatten dürften, ihre eigenen Abfälle zu entsorgen, und die den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, dieses Ziel anzustreben, wobei die geografischen Gegebenheiten und der Bedarf an besonderen Anlagen für bestimmte Abfallarten zu berücksichtigen sind. Durch die Verordnung wurde eine Reihe von Maßnahmen zur Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, aus der und in die Gemeinschaft eingeführt. Die Verordnung legt insbesondere Folgendes fest:
Artikel 41 der Verordnung legt Folgendes fest:
Der Fragebogen des Sekretariats des Basler Übereinkommens enthält Fragen zu Rechtsvorschriften, zur Umsetzung und zu Umweltschutzmaßnahmen. Die Kommission muss alle drei Jahre einen Bericht auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erstellen, aufgrunddessen beurteilt werden sollte, inwieweit die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen in der Gemeinschaft überwacht wird. Im vorliegenden Fall wurden auch die Daten für das Jahr 2000 berücksichtigt, sofern sie zur Verfügung standen. Die verspätete Fertigstellung dieses Berichts ist darauf zurückzuführen, dass einige Mitgliedstaaten die einschlägigen Informationen sehr spät bereitgestellt haben, sowie darauf, dass in den Jahren 2002-2004 ein bedeutender Teil der Humanressourcen der Kommission mit der legislativen Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung beschäftigt war. [1] Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft, ABl. L 30 vom 6.2.1993, S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2557/2001 der Kommission vom 28. Dezember 2001, ABl. L 349 vom 31.12.2001, S. 1. |
Der Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament [KOM(2006) 430 endgültig] ist im Internet zu finden auf den Seiten der EU-Kommission (Web-Link, html) oder kann hier als PDF-Dokument (Download englisch (Original), Download deutsch, PDF) heruntergeladen werden.
(© RHOMBOS, Abfallwirtschaftlicher Informationsdienst, ISSN: 1613-6489)
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