Novellierung der Verpackungsverordnung

Entsorgerverbände begrüßen Vorschläge des Bundesumweltministeriums

Bonn. Der VKS im VKU und der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) unterstützen in einer gemeinsamen Erklärung das Ziel des Bundesumweltministeriums (BMU), mit geeigneten Maßnahmen gegen „Trittbrettfahrer und Totalverweigerer“ bei der Verpackungsentsorgung vorzugehen. Die Mehreinnahmen an Lizenzentgelten, die dann zu erwarten seien, müßten nach Ansicht der beiden Verbände jedoch vor allem für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Erfassung und Verwertung von Verpackungen verwendet werden. Die angekündigte Trennung von haushaltsnaher Erfassung und Selbstentsorgersystemen sei ein richtiger Schritt. Beide Verbände, die sich Ende August zu einem Spitzengespräch in Bonn getroffen hatten, setzen sich in ihrer Erklärung dafür ein, das haushaltsnahe duale Erfassungssystem „praxistauglich abzugrenzen“.
 
Aus Sicht beider Verbände gibt es noch Nachbesserungs- und Klärungsbedarf im Hinblick auf die bisher bekannten Vorstellungen des BMU. So sollte bei den Ausschreibungsverfahren eine weitestgehende Transparenz gewährleistet werden. Bei der Sammlung der Verpackungen könnte dies unter anderem sichergestellt werden, wenn die hierfür erforderlichen Ausschreibungen durch die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften erfolgen würden. Diesem Vorschlag des VKS im VKU steht der bvse grundsätzlich offen gegenüber, sieht jedoch vor einer abschließenden eigenen Positionierung noch Klärungsbedarf.
 
Beide Organisationen fordern, daß alle Systembetreiber die Sortier- und Verwertungsleistungen im Wettbewerb vergeben sollen.
Nicht nachprüfbare Referenzpreise sollten nicht länger zur Preisgestaltung herangezogen werden. Statt dessen müsse die Vergabe aufgrund der Ausschreibungsergebnisse erfolgen. Diese würden die aktuellen Marktpreise abbilden. Wenn ein aus Sicht der Systembetreiber unwirtschaftliches Ausschreibungsergebnis aufgehoben wird, müsse diese Entscheidung anhand von objektiven Kriterien nachprüfbar sein, so die beiden Verbände.
 
Zu überlegen sei auch, ob das Testat eines Wirtschaftsprüfers als verbindlicher Bestandteil einer Bilanz sicherstellen könnte, daß die Hersteller und Vertreiber ihrer Lizenzierungspflicht nachkommen. Die Überwachung der vollständigen Lizenzierung und der Einhaltung der Verwertungsquoten sollte durch eine Selbstverwaltungsstelle der Wirtschaft erfolgen.

Kontakt: VKS im VKU, Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU Brohler Str. 13, D-50968 Köln, Tel. 0221.37 70-375, Fax: -37 70 - 3 71, eMail: vks-verband@vku.de, Internet: www.vksimvku.de.
bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hohe Straße 73, D-53119 Bonn, Tel. 0228.98849-27,  Fax: -98849-99, eMail: lacher@bvse.de, Internet: www.bvse.de.

RHOMBOS, Abfallwirtschaftlicher Informationsdienst,  ISSN: 1613-6489)

 



Copyright: © Rhombos Verlag (13.09.2006)
 
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