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Verband kommunaler Unternehmen wirft dem Institut der Deutschen Wirtschaft verzerrte Darstellung vor
Köln (30.08.2007). Die Kommunen in Deutschland haben im Zeitraum 1999 bis 2004 ihre Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit deutlich stärker gesteigert als ihre originären Einnahmen. Als besonders expansive Geschäftsfelder erwiesen sich dabei die kommunalen Entsorgungs- und Versorgungsbereiche. Dies geht aus der aktuellen Studie "Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen" des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) hervor. Die Autoren der Studie bemängeln, dass die Kommunen in diesen Bereichen aus rein fiskalischen Überlegungen Aufgaben übernehmen würden, die im Regelfall von privaten Unternehmen effizienter erstellt werden könnten. Unter ordnungspolitischen Aspekten bestünden Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Privatwirtschaft. Gleichzeitig hätten die Kommunen ihre Investitionstätigkeit – etwa im Infrastrukturbereich – eingeschränkt. Eine wirtschaftliche Betätigung in investitionsintensiven Branchen "erscheint vor diesem Hintergrund nicht optimal", so das Fazit der IW-Studie. In einer Stellungnahme kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mehrere Aussagen der Studie und wirft den Autoren mangelnde Objektivität vor.
Laut IW-Studie ist in den traditionellen Betätigungsfeldern kommunaler Unternehmen insgesamt ein Trend zur Re-Kommunalisierung zu verzeichnen. Aber auch über den engeren Bereich der öffentlichen Aufgaben hinaus seien Kommunen tätig, "bis hin zu Reisebüros und vergleichbaren rein privatwirtschaftlichen Aktivitäten". Die Autoren der Studie kritisieren in diesem Zusammenhang bei den Kommunen steuerliche Wettbewerbsverzerrungen, fehlende Ausschreibungen und Effizienzverluste.
Der Hauptgeschäftsführer des VKU, Michael Schöneich, weist in seiner Stellungnahme die Aussagen der IW-Studie zurück. Den Autoren der Studie wirft Schöneich vor, sie würden in ihren Aussagen zum Umsatzsteuerprivileg kommunaler Unternehmen die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse bewusst verzerren. Richtig sei, dass die Kommunen lediglich im Rahmen der ihnen vom Gesetzgeber als Pflicht zugewiesenen, hoheitlichen Aufgaben nicht der Umsetzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie diese in öffentlich-rechtlicher Rechtsform erfüllten. Den kommunalen Unternehmen sei dann jedoch auch der Vorsteuerabzug versagt. Dieser Nachteil kann entgegen den unhaltbaren Behauptungen des IW durch steuerstrategische Gestaltungen in keiner Weise umgangen werden“, so Schöneich.
Schöneich wandte sich auch gegen die Aussage, die Kommunen würden einen freien Wettbewerb in der Ver- und Entsorgungswirtschaft behindern. Es gebe aus gutem Grund weder in der Wasserver- noch in der Abwasserentsorgung eine Marktöffnung und daher auch keinen gebremsten Wettbewerb“, betonte Schöneich. Diese Kernbereiche, insbesondere die Abwasser- und auch Hausmüllentsorgung, stellten seit jeher einen Schwerpunkt der kommunalen Betätigung dar, die per Gesetz der alleinigen Verantwortung der Kommunen unterfallen würden. Die Kommunen und ihre Unternehmen erledigten hier ihre originären Pflichtaufgaben. Der Vorwurf der Studie, die Kommunen würden aufgrund ihres Verhaltens Marktöffnungsregelungen umgehen oder verhindern, entbehre daher jeglicher wissenschaftlichen Grundlage.
Schöneich wies auch die Kritik an einer fehlenden Ausschreibung von sogenanten Eigenleistungen zurück. Gemäß Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz hätten die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Entscheidungsfreiheit, wie sie die Aufgaben für ihre Bürger am besten erbringen können, so Schöneich. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass Eigenerbringung nicht in Rahmen der Ausschreibung ausgestaltet werde. Weder die nationalen noch europäischen Vergaberegelungen würden eine Ausschreibungspflicht für Eigenleistungen vorsehen.
Nicht zuletzt von der Praxis widerlegt sei auch die Aussage, eine Kommunalisierung von Aufgaben führe meist zu überhöhten Preisen. Das Beispiel der Stadt Bergkamen, die jetzt die Hausmüllentsorgung für ihre Bürger übernommen habe, widerlege dies eindeutig. Die Stadt könne diese Leistungen, die vorher von einem privaten Unternehmen erbracht worden seien, nun zu 25 bis 30 Prozent billiger anbieten.
Literatur:
Bardt, Hubertus; Fuest, Winfried: Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. In: IW-Trends – Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 34. Jahrgang, Heft 3/2007.
Download: Die Studie kann beim IW im Internet (http://www.iwkoeln.de/) heruntergeladen werden (PDF-Datei). Zu finden unter Wissenschaft > IW-Trends.
Die ausführliche Stellungnahme "Anmerkungen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU e.V.) aus steuerrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht" kann über das Internet beim VKU heruntergeladen werden (http://www.vku.de/vku/presse/vku_kommentar.pdf)
Kontakt: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich, Brohler Straße 13, D-50968 Köln, Tel. 0221.3770-200, Fax: -3770-266, eMail: schoeneich@vku.de, Internet: http://www.vku.de.
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, D-50968 Köln, Tel. 0221.4981-1, Fax: -4981-533, eMail: welcome@iwkoeln.de, Internet: http://www.iwkoeln.de/.
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