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Herstellerverantwortung im Wasserrecht verankern
AnlÀsslich der am heutigen Dienstag endenden Stellungnahmefrist zum
Vorschlag der EU-Kommission fĂŒr eine Novelle der
Kommunalabwasserrichtlinie bekrÀftigt der BDE Bundesverband der
Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. zusammen
mit weiteren VerbĂ€nden der Wasserwirtschaft seine UnterstĂŒtzung fĂŒr eine
geplante EinfĂŒhrung der erweiterten Herstellerverantwortung in der
Kommunalabwasserrichtlinie.
Der Ende Oktober veröffentlichte
Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, die Umweltschutzziele auf den
Gesundheitsschutz sowie auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen zu
erweitern. Als Folge der Corona- Pandemie ist zudem ein regelmĂ€Ăiges
Monitoring von fĂŒr die öffentliche Gesundheit relevanten Parametern im
Abwasser vorgesehen.
Ein zentrales Vorhaben der Ăberarbeitung der
Richtlinie sind auĂerdem neue Vorgaben fĂŒr die erweiterte â vierte â
Reinigungsstufe auf KlÀranlagen. Sie sollen dabei helfen, strengere
Grenzwerte fĂŒr Mikroschadstoffe in GewĂ€ssern einzuhalten. Mit dem Aufbau
eines dichteren Netzes an vier Reinigungsstufen geht die EinfĂŒhrung der
erweiterten Herstellerverantwortung einher. So sollen Hersteller von
Schadstoffen, namentlich die Produzenten von Arzneimitteln und
Körperpflegeprodukten, stÀrker in die Pflicht genommen werden und die
Kosten fĂŒr die zusĂ€tzliche vierte Reinigungsstufe ĂŒbernehmen. Die
VerbĂ€nde begrĂŒĂen dieses Vorhaben. Sie unterstĂŒtzen die Politik bei dem
Plan, das Verursacherprinzip stÀrker im Wasserrecht zu verankern. Nach
VerbĂ€ndeansicht sei dies eine seit langem ĂŒberfĂ€llige Weiterentwicklung
der europÀischen Umweltpolitik. Durch die Regelung werden Anreize
geschaffen, Schadstoffe gar nicht erst in die GewÀsser einzutragen,
sondern sie bereits an der Quelle zu verhindern und unbedenkliche
Alternativstoffe zu entwickeln.
Die VerbÀnde werden sich in den
weiteren politischen Prozess der Ăberarbeitung der
Kommunalabwasserrichtlinie einbringen und bei den politischen
EntscheidungstrĂ€gern weiter fĂŒr die EinfĂŒhrung der erweiterten
Herstellerverantwortung werben.
BDE-PrÀsident Peter Kurth erklÀrt:
âIn der Abfallwirtschaft haben wir viele positive Erfahrungen mit der
EinfĂŒhrung erweiterter Produktverantwortungssysteme gemacht. Sie können
fĂŒr einen Bewusstseinswandel bei den Herstellern sorgen und sind in
ihrer Wirkung hĂ€ufig effektiver als gebĂŒhrenfinanzierte Systeme ohne
Anreize und mit hohen Kosten am Ende des Kreislaufs. Ăhnliche Systeme
sollten folgerichtig auch im Bereich des (Ab-)Wasserrechts eingefĂŒhrt
werden.â
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