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Verband kritisiert Kompromissänderungen
Der
am 14. Februar vom Umweltausschuss beschlossene Bericht zur Revision
der Abfallrahmenrichtlinie stößt auf Kritik des BDE Bundesverband der
Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft. Nach Ansicht
des Verbandes enthält er zu viele Ausnahmen von der erweiterten
Herstellerverantwortung; würde die Abfallrahmenrichtlinie nach den
Vorstellungen des Umweltausschusses geändert, würde sie nicht im
erhofften Maße zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft für Textilien
beitragen.
„Der Bericht ist eine Enttäuschung, denn zu viele der
Kompromissänderungen des Umweltausschusses schwächen die
Kreislaufwirtschaft für Textilien. Insbesondere die Änderungen an ihrer
zentralen Stütze, nämlich den Vorgaben zur erweiterten
Herstellerverantwortung, sind aus BDE-Sicht problematisch. Zu groß sind
die Ausnahmen, zu umfassend die Sonderregeln. So gelingt keine effektive
Kreislaufwirtschaft für Textilien“, kritisierte der
BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen an diesem Freitag in
Berlin.
Skeptisch sieht der Verband u.a. die Definition für den
Begriff „Sozialunternehmen“, der zu vage und zu offen formuliert ist.
Danach gelten all jene Unternehmen, die „mit den Prinzipien und
Merkmalen der Sozialwirtschaft“ übereinstimmen und „die sozialen oder
ökologischen Ziele als Grund für ihre kommerzielle Tätigkeit haben“, als
Sozialunternehmen und können von den Ausnahmen für diese profitieren.
Beispielsweise sind Sozialunternehmen, laut Kommissionsvorschlag und
Ausschussbericht, nicht dazu verpflichtet, gesammelte Textilabfälle an
die von den Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung
(Producer Resposibility Organisations, PROs) beschäftigten
Entsorgungsunternehmen übergeben zu müssen.
Weitere, aus Sicht des
BDE problematische Änderungen gab es auch bei den Rahmenbedingungen für
die PROs. Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag, der den
Mitgliedsstaaten freie Hand hinsichtlich der Ausgestaltung der PROs
lassen wollte, schlägt der Ausschuss nun vor, Hersteller, öffentliche
und private Entsorger, lokale Behörden, Sozialunternehmen sowie
Unternehmen, die Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung
betreiben, an der Durchführung, Überwachung und Überprüfung der Regelung
der erweiterten Herstellerverantwortung verpflichtend zu beteiligen.
Wie diese Beteiligung genau aussieht, soll später in der nationalen
Umsetzung der Richtlinie ausgelegt werden. Ãœberdies bleibt der
Ausschussbericht beim Kommissionsvorschlag und schließt
Kleinstunternehmen – und damit 88 Prozent der Marktteilnehmer – von der
erweiterten Herstellerverantwortung aus.
Auf Verbandskritik stößt
zudem, dass Änderungsanträge zur Klarstellung, dass lediglich
zertifizierte Abfallunternehmen Textilabfälle sortieren dürfen, sich
nicht durchsetzen konnten. Zur konkreteren Festlegung der
Textilabfallreduktionsziele, muss die Europäische Kommission bis zum 30.
Juni 2025 eine Bewertung der gegenwärtigen Verhältnisse vorlegen und
gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag präsentieren.
Dr.
Andreas Bruckschen: „In seiner jetzt vorgelegten Fassung ist er der
Abschlussbericht eher dazu geeignet, die Kreislaufwirtschaft für
Textilien zu schwächen als zu stärken. Besonders die weitreichenden
Sonderregelungen für Sozialunternehmen – dessen Begriff dazu nicht
optimal definiert ist – beim Umgang mit Abfall sowie die Ausnahme von
Kleinstunternehmen aus der erweiterten Herstellerverantwortung werden
sich negativ auswirken. Zudem greift der Umweltausschuss unnötigerweise
in die Organisation der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung
ein – deren Ausgestaltung sollte den Mitgliedstaaten überlassen
bleiben. Eine Nachbesserung ist daher dringend vonnöten.“
Eine
Einigung im Plenum des Europäischen Parlaments noch in dieser
Legislaturperiode ist zwar nicht gänzlich unmöglich, aber
unwahrscheinlich. Darüber hinaus muss auch der Rat der Mitgliedsstaaten
seine Position (Allgemeine Ausrichtung) noch vorlegen, bevor die
Trilogverhandlungen zum finalen Rechtstext beginnen können. Da die
Abfallrahmenrichtlinie allerdings keine Priorität der belgischen
Ratspräsidentschaft wird der Trilog frühestens im zweiten Halbjahr 2024
beginnen können.
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