EU-Einigung zur Vermeidung unbeabsichtigter Kunststoffgranulatfreisetzungen

BDE befĂŒrwortet praxisorientierten, risikobasierten Ansatz

Im informellen Trilogverfahren haben sich das EuropĂ€ische Parlament, der Rat der EU und die EuropĂ€ische Kommission in der Nacht vom 08. auf den 09. April 2025 auf eine Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlusten geeinigt. Ziel der neuen Regelung ist es, unbeabsichtigte Freisetzungen entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren und so einen wirksamen Beitrag zur Reduktion von Mikroplastik in der Umwelt zu leisten. Die Verordnung bedarf noch der förmlichen Zustimmung beider Institutionen, wird anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft – ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Der finale Rechtstext steht derzeit noch aus.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) begrĂŒĂŸt diese Einigung ausdrĂŒcklich. Besonders positiv bewertet der BDE, dass sich grĂ¶ĂŸtenteils die verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig schlanken und praxisorientierten VorschlĂ€ge des Rates durchsetzen konnten. Die neue Verordnung basiert auf einem risikobasierten Ansatz, der auf unternehmerische Eigenverantwortung setzt, statt pauschale UmrĂŒstpflichten vorzuschreiben. Unternehmen können kĂŒnftig individuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Granulatverlusten wĂ€hlen – abgestimmt auf BetriebsgrĂ¶ĂŸe, Unternehmensstruktur und spezifische Risikofaktoren. Gleichzeitig werden verbindliche Mindeststandards eingefĂŒhrt, wie den Einsatz von Industriestaubsaugern in Innen- und Außenbereichen, bruchsichere Verpackungen und geeignete AbfallbehĂ€lter. Weitere Maßnahmen, etwa der Einbau von Filtersystemen oder Schutzvorrichtungen, sind nur dann verpflichtend, wenn sie im Rahmen einer risikobasierten Bewertung als erforderlich eingestuft werden.
„Unsere Unternehmen haben ein ausgeprĂ€gtes Eigeninteresse daran, Kunststoffgranulatverluste zu vermeiden – schließlich handelt es sich um ihr wertvolles Produkt. Die neue Verordnung greift hier mit klaren Leitplanken ein und lĂ€sst zugleich genĂŒgend Spielraum, um nachhaltig und wirtschaftlich zu handeln“, erlĂ€utert Anja Siegesmund, geschĂ€ftsfĂŒhrende PrĂ€sidentin des BDE.
FĂŒr Unternehmen mit einem Handhabungsvolumen von mehr als 1.500 Tonnen bleibt die Pflicht zur externen Zertifizierung bestehen; fĂŒr kleinere Betriebe ist alternativ eine SelbsterklĂ€rung möglich. DarĂŒber hinaus wird die Anerkennung bestehender Umweltmanagementsysteme ermöglicht, um eine effiziente und bĂŒrokratiearme Umsetzung sicherzustellen. Die neue Verordnung schließt in ihrem Anwendungsbereich, wie von EuropĂ€ischen Parlament gefordert, nun auch Kunststoffstaub, Pulver und Flocken („plastic pellet dust“) mit ein. Die Anwendungsfristen der neuen Regelungen betragen 24 Monate, fĂŒr den Seetransport 36 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung.
Anja Siegesmund fasst zusammen: „Aus Sicht des BDE wurde ein tragfĂ€higer und praxisnaher Kompromiss erzielt, der Umweltschutz und wirtschaftliche Machbarkeit gekonnt vereint – insbesondere durch die Anerkennung bereits existierender Umweltmanagementsysteme.“
Mit der formellen Annahme, Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Verordnung wird im zweiten oder dritten Quartal 2025 gerechnet, sodass die neuen Anforderungen voraussichtlich ab Mitte 2027 wirksam werden.


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Copyright: © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (09.04.2025)
 
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