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BDE befĂŒrwortet praxisorientierten, risikobasierten Ansatz
Im informellen Trilogverfahren haben sich das EuropÀische Parlament,
der Rat der EU und die EuropÀische Kommission in der Nacht vom 08. auf
den 09. April 2025 auf eine Verordnung zur Vermeidung von
Kunststoffgranulatverlusten geeinigt. Ziel der neuen Regelung ist es,
unbeabsichtigte Freisetzungen entlang der gesamten Lieferkette zu
minimieren und so einen wirksamen Beitrag zur Reduktion von Mikroplastik
in der Umwelt zu leisten. Die Verordnung bedarf noch der förmlichen
Zustimmung beider Institutionen, wird anschlieĂend im Amtsblatt der EU
veröffentlicht und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft â ohne
dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Der finale Rechtstext
steht derzeit noch aus.
Der Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) begrĂŒĂt diese
Einigung ausdrĂŒcklich. Besonders positiv bewertet der BDE, dass sich
gröĂtenteils die verhĂ€ltnismĂ€Ăig schlanken und praxisorientierten
VorschlÀge des Rates durchsetzen konnten. Die neue Verordnung basiert
auf einem risikobasierten Ansatz, der auf unternehmerische
Eigenverantwortung setzt, statt pauschale UmrĂŒstpflichten
vorzuschreiben. Unternehmen können kĂŒnftig individuelle MaĂnahmen zur
Vermeidung von Granulatverlusten wĂ€hlen â abgestimmt auf BetriebsgröĂe,
Unternehmensstruktur und spezifische Risikofaktoren. Gleichzeitig werden
verbindliche Mindeststandards eingefĂŒhrt, wie den Einsatz von
Industriestaubsaugern in Innen- und AuĂenbereichen, bruchsichere
Verpackungen und geeignete AbfallbehĂ€lter. Weitere MaĂnahmen, etwa der
Einbau von Filtersystemen oder Schutzvorrichtungen, sind nur dann
verpflichtend, wenn sie im Rahmen einer risikobasierten Bewertung als
erforderlich eingestuft werden.
âUnsere Unternehmen haben ein
ausgeprÀgtes Eigeninteresse daran, Kunststoffgranulatverluste zu
vermeiden â schlieĂlich handelt es sich um ihr wertvolles Produkt. Die
neue Verordnung greift hier mit klaren Leitplanken ein und lÀsst
zugleich genĂŒgend Spielraum, um nachhaltig und wirtschaftlich zu
handelnâ, erlĂ€utert Anja Siegesmund, geschĂ€ftsfĂŒhrende PrĂ€sidentin des
BDE.
FĂŒr Unternehmen mit einem Handhabungsvolumen von mehr als
1.500 Tonnen bleibt die Pflicht zur externen Zertifizierung bestehen;
fĂŒr kleinere Betriebe ist alternativ eine SelbsterklĂ€rung möglich.
DarĂŒber hinaus wird die Anerkennung bestehender Umweltmanagementsysteme
ermöglicht, um eine effiziente und bĂŒrokratiearme Umsetzung
sicherzustellen. Die neue Verordnung schlieĂt in ihrem
Anwendungsbereich, wie von EuropÀischen Parlament gefordert, nun auch
Kunststoffstaub, Pulver und Flocken (âplastic pellet dustâ) mit ein. Die
Anwendungsfristen der neuen Regelungen betragen 24 Monate, fĂŒr den
Seetransport 36 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung.
Anja
Siegesmund fasst zusammen: âAus Sicht des BDE wurde ein tragfĂ€higer und
praxisnaher Kompromiss erzielt, der Umweltschutz und wirtschaftliche
Machbarkeit gekonnt vereint â insbesondere durch die Anerkennung bereits
existierender Umweltmanagementsysteme.â
Mit der formellen
Annahme, Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Verordnung wird im
zweiten oder dritten Quartal 2025 gerechnet, sodass die neuen
Anforderungen voraussichtlich ab Mitte 2027 wirksam werden.
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (09.04.2025) | |