Mantelverordnung: Praktikables Regelwerk zum Greifen nah

Der bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung und der Baustoffrecycling Bayern unterstĂŒtzen uneingeschrĂ€nkt die gemeinsamen Empfehlungen der zuletzt befassten BundesratsausschĂŒsse zur EinfĂŒhrung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und zur Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV).


Wie gemeinsam von Verkehrs-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss gefordert, sehen die beiden VerbĂ€nde die Belange der Kreislaufwirtschaft, des Ressourcenschutzes und des Umweltschutzes ausgewogen berĂŒcksichtigt.

Dies gilt:

  • fĂŒr die Herausnahme der Verwendung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut aus dem Anwendungsbereich der EBV,
  • fĂŒr die Ausweitung der Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft auf alle mineralischen Ersatzbaustoffe der EBV,
  • fĂŒr die Reduzierung von drei vorgesehenen Analysemethoden auf eine (SchĂŒttelversuch) und
  • fĂŒr die angemessene BerĂŒcksichtigung von Ausbauasphalt in der EBV.

„Mit diesen Empfehlungen sind die unabdingbaren Voraussetzungen dafĂŒr geschaffen worden, dass mit der Ersatzbaustoffverordnung endlich ein rechtlich bundeseinheitliches, verstĂ€ndliches und auch praktikables Regelwerk geschaffen werden kann, das die Verwertung von BauabfĂ€llen erleichtert, die Akzeptanz gegenĂŒber Ersatzbaustoffen steigert, die Recyclingquoten erhöht und PrimĂ€rbaustoffe einspart“, erklĂ€rt bvse-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Eric Rehbock.

Auch die EinfĂŒhrung einer LĂ€nderöffnungsklausel in der BBodSchV sei aufgrund der deutschlandweit fehlenden DeponiekapazitĂ€ten und dem ab 01.01.2024 in Kraft tretenden Deponierungsverbot fĂŒr verwertbare AbfĂ€lle, zu denen die mineralischen BauabfĂ€lle unbestreitbar zĂ€hlen, sinnvoll und alternativlos.

Die Empfehlungen des Umweltausschusses zur EBV (EBV 2.0 und EBV 3.0) hingegen sind fĂŒr alle am Bau Beteiligten in der Praxis nicht oder nur schwer umsetzbar und werden die Einsatzmöglichkeiten fĂŒr Ersatzbaustoffe massiv einschrĂ€nken. Auch die ÄnderungsvorschlĂ€ge des Umweltausschusses zur BBodSchV fĂŒhren zu weiteren, unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸigen VerschĂ€rfungen der bodenschutzrechtlichen Anforderungen an das Bauen und mĂŒssen abgelehnt werden.

Der bvse befĂŒrchtet, dass mit den Empfehlungen des Umweltausschusses nicht die Akzeptanz gegenĂŒber Ersatzbaustoffen, sondern deren Ablehnung gefördert wird. „Die Recyclingquoten werden einbrechen und die Verbringung verwertbarer mineralischer Bau- und AbbruchabfĂ€lle auf Deponien wird weit ĂŒber das bisher erforderliche hinaus zunehmen und unsere bereits jetzt Ă€ußerst knappen DeponiekapazitĂ€ten sehr schnell erschöpfen, warnt Eric Rehbock.

„Die Folgen werden sein, dass die Entsorgungskosten fĂŒr Bau- und AbbruchabfĂ€lle sowie Bodenaushub wegen fehlender VerfĂŒll- und DeponiekapazitĂ€ten weiter rasant ansteigen, die EngpĂ€sse bei der Beschaffung von natĂŒrlichen Baustoffen aufgrund unzureichender GewinnungsstĂ€tten zunehmen werden und ein kostengĂŒnstiges, bezahlbares als auch nachhaltiges Bauen zukĂŒnftig unmöglich sein wird“, erklĂ€rt Stefan Schmidmeyer fĂŒr den Baustoffrecycling Bayern.


Die Originalpressemitteilung finden sie hier.



Copyright: © bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung e.V. (02.11.2020)
 
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