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Wichtiger Schritt gegen versehentlich freigesetztes Kunststoffgranulat
Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge werden
jährlich 50.000 bis 180.000 Tonnen Kunststoffgranulat versehentlich
freigesetzt, etwa beim Ver- oder Umladen oder durch undichte
Behältnisse. Das ausgetretene Granulat wird zum Beispiel durch Wind oder
Regen in die Umwelt weitertransportiert. Schädliche Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit oder die Umwelt können die Folge sein. Die
Mitgliedstaaten der EU haben heute ihre gemeinsame Position ("Allgemeine
Ausrichtung") zum Vorschlag der EU-Kommission beschlossen. Künftig soll
der ungewollte Eintrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt bei der
Herstellung, dem Transport und der Verarbeitung vermieden und vermindert
werden. Der Verordnungsentwurf sieht Maßnahmen für
Wirtschaftsbeteiligte vor, die mit Kunststoffgranulat umgehen
(Hersteller, Transporteure, Verarbeiter).
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Mikroplastik ist eine der
zentralen Herausforderungen bei der weltweiten Verschmutzung durch
Plastikmüll. Gelangt Mikroplastik in die Umwelt, dann verbleibt es
nahezu ewig in Flüssen, Meeren und Böden. Viel zu häufig landet
Mikroplastik über unsere Äcker in unseren Lebensmitteln und damit auf
unserem Teller. Diese Plastikvermüllung muss gestoppt werden.
International setzt sich Deutschland für ein möglichst umfassendes,
verpflichtendes, globales UN-Abkommen
gegen Plastikmüll ein. Zugleich gehen wir in der EU voran: Mit der
Kunststoffgranulat-Verordnung wollen wir eine wichtige Quelle für
Mikroplastik endlich schließen. Mir ist es wichtig, dass wir die
Verordnung mit Augenmaß ausgestalten: Neue Vorgaben müssen nicht
zwingend zu mehr Papierkram bei Unternehmen und Aufwand bei Behörden
führen. Wir brauchen in der EU eine zukunftsfähige, praxistaugliche und
verlässliche Rechtsgrundlage."
Teil des Europäischen Green Deals und Ziel der EU ist es, die
Einträge von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu
verringern. Mikroplastik kann durch bewusst zugesetzte
Mikroplastikpartikel aus Produkten und durch unbeabsichtigte
Freisetzungen, zum Beispiel von Kunststoffgranulat, in die Umwelt
gelangen. Durch das Eindringen von Mikroplastik in Luft, Gewässer und
Böden sowie die Nahrungskette werden die Ökosysteme geschädigt, die
biologische Vielfalt und gegebenenfalls auch die menschliche Gesundheit
bedroht. Insbesondere die ungewollte Freisetzung von Kunststoffgranulat
ist auf unzureichende Handhabungspraktiken zurückzuführen und demzufolge
weitgehend vermeidbar.
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 einen
Verordnungsvorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, die durch den
unbeabsichtigten Eintrag von Kunststoffgranulat verursachte
Umweltverschmutzung zu verringern. Dazu soll der Verlust von
Kunststoffgranulat, verursacht durch die derzeitigen
Handhabungspraktiken, möglichst weitgehend vermieden, eingedämmt und
Verluste umgehend beseitigt werden. Kunststoffgranulat ist die
drittgrößte Quelle für unbeabsichtigte Einträge von Mikroplastik in die
Umwelt. Die EU-Kommission erwartet, mit dem vorliegenden Vorschlag einen
wesentlichen Beitrag zum europäischen Reduktionsziel zu leisten.
Der Verordnungsentwurf enthält die Entwicklung einer standardisierten
Methode zur Bemessung von Kunststoffgranulatverlusten und deren
EU-weiten obligatorischen Anwendung. Wesentliche weitere Inhalte des
Verordnungs-Vorschlags sind verbindliche technische, organisatorische
und sonstige Anforderungen zur Vermeidung und Eindämmung von
Kunststoffgranulatverlusten und umgehenden Beseitigung von freigesetztem
Kunststoffgranulat. Ergänzend werden für mittlere und große Unternehmen
Zertifizierungen gefordert.
Der Rat hat gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag
Änderungen vorgenommen. Es wurden unter anderem einige Definitionen
angepasst, Regelungen für Seeschiffe in EU-Häfen ergänzt, die
Möglichkeit aufgenommen, der zukünftigen Verordnung auch über eine
Ergänzung der Genehmigung nachkommen zu können. Deutschland strebt an,
in den nun kommenden Trilogen weitere Verbesserungen in Hinblick auf die
Effizienz der Regelungen zu erreichen, und hat dazu eine
Protokollerklärung abgegeben.
Die heute beschlossene "Allgemeine Ausrichtung" stellt die Grundlage
des Rats für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen
Parlament und der Europäischen Kommission im Rahmen von Trilogen dar.
Mit einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen
Kommission und dem Rat ist in den nächsten sechs Monaten zu rechnen.
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